Hörgeräte

Wenn Ihr Gehör nachlässt, fühlen Sie sich gewissermaßen ausgeschlossen.  Glücklicherweise gibt es Hörgeräte, die Ihr Gehör verstärken, sodass Sie die Außenwelt wieder vollauf wahrnehmen können.

Hörgeräte

Durch die Verwendung modernster Technologien funktionieren Hörgeräte (auch als Hörprothesen bezeichnet) immer besser. Sie werden auch immer kleiner, diskreter und komfortabler. Und das ist schon einmal etwas, denn Sie sollen damit unzertrennlich werden.

Zuschuss der HZIV

Die HZIV gewährt unter folgenden Bedingungen einen Zuschuss zu den Kosten eines solchen Geräts:

  • Das Gerät wurde von einem Facharzt verschrieben;
  • Die Tests weisen einen Verlust von mindestens 35dB nach.

Mit Ihrem Rezept wenden Sie sich an ein anerkanntes Zentrum für Hörprothesen.

Dieses Zentrum erstellt für den Amtsarzt der HZIV unter Angabe des gewählten Geräts die Antragsunterlagen.

Der Amtsarzt untersucht, ob alle Anforderungen erfüllt sind und ob das Hörgerät in der Liste der erstattungsfähigen Geräte aufgeführt wird. Wenn alles in Ordnung ist, teilt er Ihnen sein Einverständnis mit.
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie dann nur noch Ihr Rezept und die Lieferbescheinigung bei Ihrer HZIV-Geschäftsstelle einreichen.

Achtung

Es handelt sich dabei um einen Pauschalbetrag: Ihre Selbstbeteiligung (der Anteil, den Sie selbst zahlen) hängt vom Gerätetyp ab, der verschrieben wird. Je nach Gerät zahlen Sie also mehr oder weniger.

Manchmal werden hohe Zuschläge berechnet. Da diese Zuschläge von der Versicherung der HZIV nicht abgedeckt werden, empfehlen wir Ihnen den Verkäufer zu konsultieren, um den Preis des Geräts in Erfahrung zu bringen.

Sie können alle fünf Jahre einen neuen Zuschuss beantragen.