40% der Bevölkerung gehen nicht jährlich zum Zahnarzt. Eine jährliche Kontrolle ist jedoch sehr wichtig.
Was ist ein Zahnpflegeverlauf?
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und jährlich zum Zahnarzt gehen, bekommen Sie durch den Zahnpflegeverlauf eine höhere Kostenerstattung für Ihre Zahnpflege. Sie profitieren davon nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell!
Die Kostenerstattung für eine Zahnsteinentfernung halbiert sich zum Beispiel, wenn im Vorjahr keine Kostenerstattung für Zahnpflege registriert wurde.
Für wen?
Der Zahnpflegeverlauf ist für alle, die mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen ihn nicht beantragen, er beginnt automatisch.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können kostenlos zum Zahnarzt gehen, mit Ausnahme von kieferorthopädischen Behandlungen. Deshalb sind sie vom Zahnpflegeverlauf ausgenommen.
Für welche Zahnpflege?
Der Zahnpflegeverlauf gilt für alle Zahnpflegebehandlungen, mit Ausnahme von:
- zahnärztlichen Konsultationen,
- vorbeugenden Behandlungen,
- Kieferorthopädie,
- Parodontologie.
Für die oben genannten Behandlungen bleibt also ein Eigenanteil (Selbstbeteiligung), unabhängig davon, ob Sie regelmäßig einen Zahnarzt aufsuchen oder nicht.
Sie waren letztes Jahr nicht beim Zahnarzt?
In diesem Fall müssen Sie dieses Jahr mehr bezahlen, je nach Art der Zahnbehandlung und je nachdem, ob Sie Anspruch auf erhöhte Beteiligung haben oder nicht.
- Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Extraktionen, Notfallzuschläge und Arbeiten an Prothesen: Ihr Eigenanteil verdoppelt sich. Wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Beteiligung haben, bezahlen Sie 1 Euro mehr.
- Röntgenaufnahmen und Leistungen, die als zusätzliches Honorar berechnet werden: Ihr Eigenanteil erhöht sich für gewöhnliche Versicherte.
- Herausnehmbare Prothesen und orale Implantate: Ihr Eigenanteil erhöht sich um 40,50 Euro. Wenn Sie Anspruch auf die erhöhte Beteiligung haben, bezahlen Sie 2 Euro mehr.