Sind Sie derzeit arbeitsunfähig? Dann können Sie freiwillig unsere Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt in Anspruch nehmen!
Wie können Sie von einem Wiedereingliederungsprogramm profitieren?
Einem Wiedereingliederungsprogramm (TNW-T)?
In diesem freiwilligen Programm bieten wir Ihnen individuelle Unterstützung bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit.
Dazu kann die Suche nach einem geeigneten Beruf, einer anderen Arbeitsstelle oder einem Ausbildungsplatz gehören.
Wer kommt für dieses Programm infrage?
Wenn der Vertrauensarzt der HKIV zu dem Schluss kommt, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, können Sie mit einem Wiedereingliederungsprogramm beginnen.
Wie wird ein Wiedereingliederungsprogramm eingeleitet?
- Entweder Sie beantragen dies selbst bei unserem Wiedereingliederungskoordinator.
- oder der Vertrauensarzt verweist Sie für einen Erstkontakt an unseren Wiedereingliederungskoordinator.
Wie verläuft ein solches Programm?
Auf eigene Initiative
Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit können Sie sich jederzeit an unseren Wiedereingliederungskoordinator wenden, dessen Kontaktdaten Sie auf der Rückseite finden.
Bei Bedarf erhalten Sie einen „Quick-Scan-Fragebogen“, den Sie ausfüllen und dem Vertrauensarzt vorlegen müssen (innerhalb von 2 Wochen zurückzusenden).
Sie müssen den erhaltenen Fragebogen ausfüllen. Für Hilfe können Sie sich an einen Wiedereingliederungskoordinator wenden. Die Teilnahme am Trajekt ist jedoch völlig freiwillig.
Auf der Grundlage des Fragebogens nimmt der Vertrauensarzt eine Auswertung vor.
Der Vertrauensarzt analysiert Ihre Akte:
- Hindert Sie Ihr Gesundheitszustand daran, die Arbeit wieder aufzunehmen? Das Programm wird nicht eingeleitet.
- Ist Ihr Gesundheitszustand mit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz vereinbar? Das Programm kann beginnen.
Innerhalb eines Monats nach der Annahme Ihrer Akte durch den Vertrauensarzt wird sich der Wiedereingliederungskoordinator mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Haben Sie einen Arbeitsvertrag? Der Koordinator wird Sie mit Ihrem Einverständnis und der notwendigen Betreuung an den Präventionsberater/Berufsarzt verweisen, um einen vorbereitenden Besuch zu vereinbaren oder eine Wiedereingliederung bei Ihrem Arbeitgeber einzuleiten.
- Haben Sie keinen Arbeitsvertrag? Oder werden Sie nach diesem Erstkontakt nicht an den Präventionsberater/Berufsarzt verwiesen? Der Wiedereingliederungskoordinator wird die Zustimmung des Vertrauensarztes zur Einleitung eines Wiedereingliederungsprogramms unter dessen Aufsicht einholen.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht imstande sind, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, wird das Programm nicht eingeleitet!
Auf Initiative des Vertrauensarztes
Nach 10 Wochen Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie vom Vertrauensarzt einen Quick-Scan-Fragebogen, den Sie ausfüllen und zurücksenden müssen (innerhalb von 2 Wochen zurückzusenden).
Sie müssen den erhaltenen Fragebogen ausfüllen. Für Hilfe können Sie sich an einen Wiedereingliederungskoordinator wenden. Die Teilnahme am Trajekt ist jedoch völlig freiwillig.
Nach 4 Monaten Arbeitsunfähigkeit wird der Vertrauensarzt einen Termin ansetzen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Er wird eine Auswertung vornehmen:
- Hindert Sie Ihr Gesundheitszustand daran, die Arbeit wieder aufzunehmen? Das Programm wird nicht eingeleitet.
- Ist Ihr Gesundheitszustand mit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz vereinbar? Das Programm kann beginnen.
Innerhalb eines Monats nach der Annahme Ihrer Akte durch den Vertrauensarzt wird sich der Wiedereingliederungskoordinator mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Haben Sie einen Arbeitsvertrag? Der Koordinator wird Sie mit Ihrem Einverständnis und der notwendigen Betreuung an den Präventionsberater/Berufsarzt verweisen, um einen vorbereitenden Besuch zu vereinbaren oder eine Wiedereingliederung bei Ihrem Arbeitgeber einzuleiten.
- Haben Sie keinen Arbeitsvertrag? Oder werden Sie nach diesem Erstkontakt nicht an den Präventionsberater/Berufsarzt verwiesen? Der Wiedereingliederungskoordinator wird die Zustimmung des Vertrauensarztes zur Einleitung eines Wiedereingliederungsprogramms unter dessen Aufsicht einholen.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht imstande sind, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, wird das Programm nicht eingeleitet!
Was ist ein Wiedereingliederungskoordinator?
Der Koordinator erklärt Ihnen alle Hilfsangebote, auf die Sie Anspruch haben. Er prüft, ob die Möglichkeit besteht, eine angemessene oder angepasste Tätigkeit wieder aufzunehmen.
Er hilft Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Tätigkeit oder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Wie erreiche ich den Koordinator?
Wenn Sie sich mit einem Koordinator in Verbindung setzen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Registrierungsnummer (INSS) und Ihrer Frage an backtowork@hkiv.be.
Sie können auch Ihr HKIV-Büro anrufen und nach dem medizinischen Dienst fragen. Siehe Kontaktdaten auf unserer Website.
Die vollständigen Rechtsvorschriften sind auf der Website des LIKIV einsehbar (Website auf Französisch).