Stillpausen

Ihr Baby wird bald geboren, und Sie haben sich für das Stillen in den ersten Monaten entschieden.  Herzlichen Glückwunsch! 
  
Wissen Sie, dass Sie in diesem Fall an Ihrem Arbeitsplatz Stillpausen beanspruchen können?  
  
Sie können im Laufe Ihres Arbeitstages also Pausen einlegen, in denen Sie Ihr Kind stillen oder Milch abpumpen.  

Wann?

Sie dürfen diese Pausen täglich einlegen während 9 Monaten nach der Geburt. 

Wie lange?

Eine Stillpause dauert maximal eine halbe Stunde; wieviel Pausen Sie täglich in Anspruch nehmen können, hängt von Ihrer Arbeitszeit ab.

Tägliche Arbeitszeit Tägliche Stillpausen
Weniger als 4 Stunden Keine Pause
Zwischen 4 und 7.29 Stunden 1 Pause
Ab 7.30 Stunden 2 Pausen

Wer kann diese Pausen beanspruchen?

Alle jungen Mütter, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, haben aufgrund eines Tarifvertrags Anrecht auf Stillpausen.   Ob Sie im öffentlichen Dienst oder im Privatsektor arbeiten, zögern Sie nicht und erkundigen Sie sich über Ihre Rechte!

Wie beantragen Sie Stillpausen?

Es genügt, sie zwei Monate im Voraus schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen.  Schicken Sie ihm einen Einschreibebrief oder übermitteln Sie ihm einen schriftlichen Antrag und behalten davon ein für Empfang unterzeichnetes Exemplar.  
  
Sie müssen nur einen Beweis für das Stillen erbringen: 

  • entweder eine Bestätigung des Dienstes für Kind und Familie (DKF);
  • oder eine ärztliche Bestätigung.

Danach müssen Sie diese Bescheinigung monatlich erneuern, um Ihr Anrecht auf Stillpausen zu behalten.  

Wie funktioniert das?

Wenn Sie Stillpausen einlegen, wird Ihr Arbeitsvertrag      eigentlich “unter-brochen”.  Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen für diese Stunden also keinen Lohn, aber Sie erhalten eine Entschädigung zu Lasten der HKIV.  
  
Am Tag der Lohnauszahlung überreicht Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Bescheinigung mit Angabe der Stundenzahl der Stillpausen, die Sie in diesem Monat genommen haben. Sie füllen diese Bescheinigung aus und übergeben sie Ihrem Regionaldienst.  Die HKIV zahlt Ihnen eine Entschädigung in Höhe von 82% des Bruttobetrages des Lohnausfalls.

Mehr Info?

Fragen Sie Ihren Regionaldienst oder den Dienst für Kind und Familie.

  • Dienst für Kind und Familie (DKF)
    Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
    Abteilung Beschäftigung, Gesundheit und Soziales 
    Karin Piraprez-Cormann 
    Gospertstraße 1 
    4700 Eupen 
    Belgien 
    @email 
    www.dglive.be