Mit oder ohne Bescheinigung?
Wenn Sie gepflegt wurden, erhalten Sie nach der Zahlung eine Behandlungsbescheinigung, mit der Sie eine Erstattung beantragen können.
- Entweder erhalten Sie eine papierene Bescheinigung, die Sie Ihrer HKIV-Geschäftsstelle besorgen müssen;
- Oder der Arzt schickt der HKIV selber eine elektronische Bescheinigung (eAttest).
Das ist das übliche Erstattungsverfahren, indem Sie den Betrag vorauszahlen.
Ein Teil der Kosten wird Ihnen danach von der HKIV erstattet. Nur die Eigenbeteiligung (Teil der nicht erstattet wird) bleibt zu Ihren Lasten
Wie reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein?
Bitte verwenden Sie die kostenlosen, freigemachten Umschläge der HKIV zur Verschickung Ihrer Bescheinigungen. Diese Bescheinigungen können Sie natürlich auch selber bei Ihrem Regionaldienst, Ihrer Abteilung oder Außendienststelle abgeben.
Achtung: Um mehrere ärztliche Bescheinigungen einzureichen, bitte stecken Sie die in einen einzigen Umschlag. Kleben Sie immer eine Vignette auf jede ärztliche Bescheinigung.
Wie werden sie ausgezahlt?
Die Rückerstattungen können per Banküberweisung geleistet werden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, uns alle Änderungen bezüglich Ihres Bankkontos mitzuteilen.
Manche Bescheinigungen von Ärzten oder Zahnärzten werden unmittelbar elektronisch über eAttest an die HKIV geschickt.