Schmerzen sind eine Botschaft unseres Körpers, die uns auf ein Problem aufmerksam machen und eine Reaktion auslösen will. Sie fassen einen zu heißen Gegenstand an? Infolge der Verbrennung werden Sie den Gegenstand sofort wieder fallen lassen. Der Theorie nach ist der Schmerz also eher eine nützliche Information, in manchen Fällen könnten wir jedoch gut und gerne darauf verzichten.
Wenn Schmerzen chronisch werden
Es kommt vor, dass die Botschaft „Schmerz“ überflüssig, lästig, ja, zu dominant wird... Was ist beispielsweise zu tun, wenn Sie unter Arthritis leiden? Auf diese Schmerzen kann man nicht direkt reagieren, um das Leiden zu lindern, denn es handelt sich um chronische Schmerzen.
Die Schmerzmittel
Wer hat schon gerne Schmerzen? Glücklicherweise gibt es Medikamente, die den Schmerz beruhigen. Sie enthalten Aspirin, Paracetamol, Ibuprofen oder andere Stoffe in unterschiedlicher Konzentration. Im Allgemeinen findet sich in jeder Hausapotheke eine Packung dieser Arzneimittel, die eine Migräne oder den Schmerz eines vereiterten Zahns lindern können...
Die Erstattung
Schmerzmittel werden grundsätzlich nicht von der Pflichtversicherung erstattet. Sie erhalten diese Medikamente in weniger konzentrierter Form und ohne ärztliche Verschreibung in Ihrer Apotheke. Bitte befolgen Sie die Hinweise und wenden Sie sich an Ihren Apotheker, falls Sie Fragen haben. Eine unsachgemäße Verwendung kann auch bei diesen frei zugänglichen Produkten gefährliche Folgen haben.
Personen, die unter chronischen Schmerzen leiden, können den Kauf ihrer Schmerzmittel erstattet bekommen. Fragen Sie Ihren Arzt, ob Sie die diesbezüglichen Bedingungen effektiv erfüllen. Er stellt Ihnen eine Bescheinigung aus (die ihm als Formular vorliegt), welche Sie lediglich dem Vertrauensarzt Ihrer HKIV vorlegen müssen.
Sobald Sie die Zustimmung des Vertrauensarztes erhalten haben, können Sie eine Erstattung von bis zu 20 % der Kosten erhalten.
Hinweise
- Die Erstattung betrifft nur schmerzlindernde Medikamente, die in einer Apotheke gekauft werden.
- Die Genehmigung des Vertrauensarztes ist zeitlich begrenzt.
- Die von Ihnen entrichteten Summen (ohne Erstattung) werden auf Ihren fakturierbaren Höchstbetrag (f. Hb.) angerechnet.