Hilfe bei der Raucherentwöhnung

Hilfe bei der Raucherentwöhnung wird derzeit überwiegend regional angeboten. Versuchen wir also, eine kleine Bilanz zu ziehen.

Regionaler Tabakologe

Sie würden gerne die Hilfe eines Tabakologen in Anspruch nehmen? Seit dem 1. Januar 2019 werden Kosten für Tabakentwöhnungsberatungen regional erstattet. Daher muss die HKIV gewisse Bedingungen stellen, wobei die Erstattungsbeträge davon abhängen, ob Sie in Wallonien, Brüssel oder Flandern wohnen.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Internetseite (Rubrik „Gesund leben“ > „Vorbeugung“ > „Mit dem Rauchen aufhören“) oder in unseren Broschüren.

Staatlich geförderte Arzneimittel

Die Erstattung von Arzneimittelkosten bleibt Bundessache. Ein erstattungsfähiges Arzneimittel, das Ihnen bei der Raucherentwöhnung helfen kann, ist Champix (das es nicht in generischer Form gibt).

Um die Kosten für Champix teilweise erstattet zu bekommen, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und
  • Sie haben sich gegenüber Ihrem Arzt zur Teilnahme an einer unterstützenden Verhaltenstherapie bereit erklärt.

Ihr Arzt stellt dann beim Vertrauensarzt Ihrer HKIV-Geschäftsstelle einen Erstattungsantrag. Wird dieser genehmigt, erhalten Sie eine Erstattungsbescheinigung zur Vorlage beim Apotheker. 

Dieser händigt Ihnen zunächst ein Starterset (Einsteigerpaket) für zwei Wochen aus. Wenn Sie das Medikament vertragen, können Sie die Behandlung fortsetzen (insg. 10 Wochen). 

Champix-Kostenbeteiligung 

Die HKIV beteiligt sich an den Kosten für das Starterset. Dieses kostet 40,65 EUR, von denen Sie lediglich 15 EUR zahlen müssen (9,90 EUR bei Begünstigten mit einem kleineren Eigenanteil). 

Der Behandlungspreis beträgt 197,30 EUR, von denen Sie jedoch ebenfalls nur 15 EUR zahlen müssen (9,90 EUR bei Begünstigten mit einem kleineren Eigenanteil).

Sie haben Anspruch auf eine Kostenbeteiligung für drei Behandlungen über insgesamt 5 Jahre (für 3 Startersets und 3 Behandlungen).

Hierfür erfolgt keine Erstattung

Für Nikotinersatzpräparate (Pflaster, Kaugummis...) besteht kein Anspruch auf Kostenbeteiligung.  Auch an den Kosten für Alternativtherapien wie Selbsthilfegruppen, Akupunktur, Osteopathie usw. beteiligt sich die HKIV nicht. 

Mehr Infos?

Mehr Infos gibt es auf www.tabacstop.be.