Wir alle brauchen hin und wieder Urlaub... Mitunter treibt uns die Reiselust weg von Belgien und seinem launischen Wetter. Falls das auch auf Sie zutrifft, vergessen Sie nicht, vor der Abreise zu klären, ob Sie ein Reisedokument benötigen.
Ihre belgische Krankenversicherung folgt Ihnen nicht überall hin...
EWR, Australien, Nordmazedonien oder Schweiz
Für die Rückerstattung unvorhergesehener Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)* oder in der Schweiz können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) in Anspruch nehmen.
Auch Australien und Nordmazedonien akzeptieren die EKVK. In Australien müssen Sie die Rückerstattung jedoch vor Ort beantragen. Nach Ihrer Rückkehr nach Belgien ist dies nicht mehr möglich.
Außerhalb des EWR
Belgien hat mit einigen Ländern Abkommen über die Gesundheitsversorgung geschlossen:
- Algerien
- Bosnien
- Marokko
- Montenegro
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
Für diese Reiseziele benötigen Sie ein spezielles Formular, das Sie vor Ihrer Abreise in Ihrer HKIV-Geschäftsstelle erhalten.
Die Bedingungen können von Land zu Land unterschiedlich sein. In einigen Fällen müssen Sie die Daten Ihrer Reise angeben.
Achtung! Die Abkommen mit Algerien und Marokko gelten nicht für Selbstständige!
Weitere Länder
Eine Erstattung ist manchmal möglich, aber nur unter genau festgelegten und eingeschränkten Bedingungen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre HKIV-Geschäftsstelle.
Leistungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit?
Fahren Sie in den Urlaub oder ziehen Sie ins Ausland?
Wenn ja, vergessen Sie nicht, den Vertrauensarzt Ihrer HKIV-Geschäftsstelle zu informieren.
Warum sollte ich das tun?
Bei Reisen in bestimmte Länder ist die vorherige Zustimmung des Vertrauensarztes erforderlich. Übermitteln Sie daher das Land und den Zeitraum Ihres Aufenthalts. Mit der Zustimmung des Vertrauensarztes können Sie in den Urlaub fahren, ohne sich Sorgen wegen Ihrer Geldleistungen machen zu müssen.
Es ist wichtig, dass wir Ihre Reisedaten für den Fall einer medizinischen Untersuchung kennen. Wenn ein Untersuchungstermin in die Zeit fällt, in der Sie in den Urlaub fahren möchten, kann er eventuell verschoben werden.
Bitte informieren Sie Ihre medizinische Abteilung mindestens einen Monat im Voraus.
Auf diese Weise verpassen Sie keine unvorhergesehenen Kontrolltermine und verlieren nicht Ihren Anspruch auf Leistungen.
*Mitgliedstaaten des EWR: Deutschland, Österreich, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechien.