Am Montag, dem 19. Juni 2017 genehmigte der Versicherungsausschuss des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) die neue Ostbelgien-Regelung für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
Diese Regelung wurde von den belgischen Krankenkassen, der DG und dem LIKIV ausgearbeitet, um ostbelgischen Patienten weiterhin eine fachärztliche Behandlung in der deutschen Grenzregion zu ermöglichen.
In einer Pressekonferenz gaben die Krankenkassen und die Regierung offiziell bekannt, dass die Ostbelgien-Regelung ab dem 1. Juli in Kraft tritt.