Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) geht voran. Wir unterscheiden zwei wichtige Zeiträume:
- Vom 1/2/2020 bis zum 31/12/2020
Übergangszeitraum in dem das VK kein Teil mehr ist der Europäischen Union (EU). Die europäische Gesetzgebung zur Sozialversicherung gilt jedoch nach wie vor. Die Lage der belgischen Bürger im VK oder der britischen Bürger in Belgien ändert sich nicht.
- Ab dem 1/1/2021
Die europäische Gesetzgebung gilt nicht mehr. Fortsetzung folgt.