Wenn Sie heute Anspruch auf eine erhöhte Beteiligung (EB) haben, haben Sie vom 01.02. bis einschließlich 31.12.2021 Anspruch auf den Sozialtarif für Strom und Erdgas.
Der Sozialtarif wird automatisch gewährt: Sie müssen nichts tun! Die SPF Économie teilt dem Stromanbieter alle 3 Monate mit, welche Kunden Anspruch auf den Sozialtarif haben.
In der Praxis wird der Stromanbieter zum ersten Mal im Mai 2021 über Ihren Anspruch informiert. Sie sehen also den Unterschied auf Ihrer Rechnung erst ab Mai!
Für die Anwendung des Sozialtarifs kann Ihr Stromanbieter auf den 01.02.2021 zurückgehen und Ihre bereits bezahlten Rechnungen angleichen.
Der Sozialtarif wird Ihnen immer bis zum Ende des Jahrs gewährt, selbst wenn Ihr Anspruch auf die EB früher endet.