Wussten Sie, dass die HKIV einen Zuschuss für bestimmte klinisch-psychologische Beratungen gewährt? Und ohne ärztliche Verschreibung!
Bedingungen
Für diese Sitzungen müssen Sie einen klinischen Psychologen oder Orthopedagogen besuchen, der Teil eines Netzwerks für psychische Gesundheit ist, mit dem das LIKIV eine Vereinbarung unterzeichnet hat.
Finden Sie Ihre Psychologin/Ihren Psychologen über die Suchmaschine des LIKIV (nur auf Französisch und Niederländisch).
Die Pflege wird von lokalen Netzwerken für psychische Gesundheit und nach zwei Altersgruppen organisiert:
- Netzwerk für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 23 Jahre;
- Netzwerk für Erwachsene ab 15 Jahre.
Die Netzwerke sind leicht zugänglich und in ganz Belgien verteilt.
Zwischen 15 und 23 Jahren können Sie das Netzwerk auswählen, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Ein Begünstigter darf innerhalb von 12 Monaten nur einer Kategorie angehören.
Welche Pflege?
Es wird zwischen psychologischer Erstbetreuung und psychologischer Erstbehandlung unterschieden.
In der ersten Sitzung zieht der Psychologe eine Bilanz, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln. Er wird im Laufe der Sitzungen aktualisiert.
Seit diesem Jahr gibt es auch gemeinschaftsbasierte Leistungen. Die Sitzungen werden in Gruppen durchgeführt. Die Anzahl der Sitzungen ist unbegrenzt und sie sind völlig kostenlos.
Die Sitzungen
Innerhalb von 12 Monaten intervenieren wir in der folgenden Anzahl von Sitzungen (max. eine Sitzung/Tag).
Kinder Jugendliche |
Kinder Jugendliche |
Erwachsene | Erwachsene | |
---|---|---|---|---|
Einzeln | Gruppe | Einzeln | Gruppe | |
Erstversorgung | 10 | unbegrenzt | 8 | unbegrenzt |
Fachpflege | 20 | unbegrenzt | 20 | unbegrenzt |
Rückerstattung
Die erste Sitzung zur psychologischen Betreuung ist für alle kostenlos. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 23 Jahre zahlen nicht; Ab 24 Jahren ist Ihr persönlicher Anteil pro Sitzung:
BIM-versicherter | Gewöhnlicher Versicherter | |
---|---|---|
Einzeln | 4 EUR | 11 EUR |
Gruppe | 2,50 EUR | 2,50 EUR |
BIM: Begünstigter der erhöhten Beteiligung.
Die HKIV zahlt den Zuschuss sofort für Sie an den Psychologen. Sie brauchen dem HKIV also nichts vorzulegen.