Die Höchstrechnung

Die Höchstrechnung

Was ist die Höchstrechnung?

Die Höchstrechnung bietet jedem Haushalt die Garantie, nicht mehr als einen bestimmten Höchstbetrag (Höchstgrenze) für Gesundheitspflege ausgeben zu müssen.

Wenn Ihre medizinischen Kosten im Laufe des Jahres diesen Höchstbetrag erreichen, werden Ihnen die übrigen medizinischen Kosten vollständig erstattet.

Welche Kosten werden für den Höchstrechnung berücksichtigt?

  • Eigenanteile für Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilgymnastikern, Krankenpflegern und anderen Pflegeleistenden
  • Eigenanteile für Arzneimittel aus den Kategorien A, B und C und für magistrale Präparate (Arzneimittel, die der Apotheker selber zubereitet)
  • Eigenanteile für technische Leistungen (z.B. Operationen, Röntgenbilder, Laboruntersuchungen, technische Proben...)
  • Der Eigenanteil am Pflegetagessatz in einem allgemeinen Krankenhaus (vollständig) und in einer psychiatrischen Einrichtung (nur die ersten 365 Tage)
  • Pauschaler Eigenanteil für Arzneimittel während des Krankenhausaufenthaltes
  • Enterale Ernährung über Sonde oder Stoma für Jugendliche unter 19 Jahren
  • Endoskopisches und Viscerosynthesematerial
  • Abgabespanne (Zusatz) für Implantate

Höchstrechnung je nach Einkünften

Die Höchstrechnung wird je nach den Einkünften des Haushalts des Begünstigten festgelegt. Über einer bestimmten Höchstgrenze hinaus werden die Eigenanteile völlig erstattet. Diese Höchstgrenze hängt von den steuerbaren Nettoeinkünften des Haushalts ab: je höher die Einkünfte, desto höher ist die Höchstgrenze.

Die nachstehend aufgeführten Einkommensstufen und Höchstbeträge gelten seit dem 1. Januar 2024.

Jahresnettoeinkünfte des Haushalts (EUR) Höchstgrenze (EUR)
< 19 Jahre 746,66
0 - 12.681,18 254,99
12.681,19 - 22.687,05 516,92
22.687,06 - 34.877,09 746,66
34.877,10 - 47.067,18 1.148,70
47.067,19 - 58.749,33 1.606,18
Ab 58.749,34 2.067,66

Die Höchstgrenze wird für den Haushalt um 114,87 EUR herabgesetzt, wenn ein Haushaltsmitglied individuell jedes Mal 506,79 EUR (in 2022) und 506,79 EUR (2023) Selbstbeteiligung gezahlt hat.

Haben sich die Einkünfte Ihres Haushalts durch eine langfristige Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit bedeutend verringert? In dem Fall können Sie Ihren Regionaldienst bitten, eine eidesstattliche Erklärung auszufüllen. So kann die HKIV Ihre Akte überprüfen und gegebenenfalls den berücksichtigten Höchstbetrag anpassen.

Je nach sozialer Kategorie des Begünstigten festgelegter Höchstrechnung

Innerhalb des Haushalts können Personen, die Anrecht auf die erhöhte Beteiligung haben, deren Partner und die Personen zu ihren Lasten zusätzlich den fakturierbaren Höchstbetrag beanspruchen.

Für diesen Teil des Haushalts gilt einen Höchstbetrag von 516,92 EUR. Die Höchstgrenze beläuft sich zwar nur auf 402,05 EUR wenn ein Familienmitglied dieses Haushalts individuell jedes Mal  506,79 EUR (in 2022) und 506,79 EUR (2023) Selbstbeteiligung gezahlt hat (oder wenn er den Status einer chronischen Erkrankung hat).

Was ist der fHB für chronisch Kranke?

Wenn Ihre Eigenbeteiligung während 506,79 EUR (in 2022) und 506,79 EUR (2023) übersteigt (ungeachtet der Höhe des Einkommens), wird ab dem dritten Jahr eine Reduzierung von 114,87 EUR pro Haushalt angewandt. 

Die Verminderung von 114,87 EUR des fakturierbaren Höchstbetrags gilt auch für Versicherten mit chronischer Erkrankung-Statut aufgrund der Ausgaben pro Quartal oder der chronischen Kranke Pauschale.

Jünger als 19?

Für Kinder unter 19 gibt es einen zusätzlichen Schutz. Der Höchstbetrag ist immer 746,66 EUR, ungeachtet der Höhe des Haushaltseinkommens. Es handelt sich um ein individuelles Recht!

Anmerkungen:

  • für Kinder, die vor dem 2. Juli 2002 Anrecht auf erhöhte Kinderzulagen hatten, ist der Höchstbetrag 516,92 EUR;
  • wenn der Höchstbetrag des Haushalts 516,92 EUR ist (oder 402,05 EUR wenn ein Familienmitglied dieses Haushalts in den zwei vorangehenden Jahren individuell jedes Mal 506,79 EUR (in 2022) und 506,79 EUR (2023) Selbstbeteiligung gezahlt hat), wird dieser Betrag selbstverständlich angewandt.

Was ist ein Haushalt?

Alle Personen, die unter derselben offiziellen Adresse wohnen, bilden einen Haushalt. Es spielt keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder zusammen wohnen. Auch allein stehende Personen werden als ein Haushalt betrachtet. Für die Höchstrechnung 2024 gilt die Situation am 1. Januar 2024.

Wie und wann bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Der HKIV führt eine Liste Ihrer ärztlichen Kosten. Wenn Ihre medizinischen Kosten den Höchstbetrag dieses Jahres überschreiten, erstattet der HKIV Sie Ihnen automatisch monatlich zurück.

Sie müssen dafür also selbst nichts tun. Bei der ersten Zahlung im Rahmen der Höchstrechnung erhalten Sie eine Bescheinigung.

Habe ich Anspruch auf fHB?

Um zu wissen ob Sie Anspruch auf fHB haben, überprüfen Sie Ihre Akte über myHKIV einsehen.