Der Gezahlte Betrag

Es kommt häufig vor, dass Versicherte uns kontaktieren, um einen „Fehler“ in ihren Behandlungsquittungen zu melden. Der dort unter „gezahlter Betrag“ aufgeführte Betrag entspricht nämlich nicht dem Betrag, den der Arzt tatsächlich erhalten hat ... Ein Fehler, der keiner ist.

Die Pflegebescheinigung

Sie müssen wissen, wie die Personen vorgehen, die Ihre Anträge auf Kostenerstattung bearbeiten, um zu verstehen, wie es funktioniert. 

Der gesamte Vorgang beginnt mit einem Dokument, das Sie bei uns einreichen: die Pflegebescheinigung. Das ist das Dokument, das Ihr Arzt ausfüllt, um die Behandlungen aufzulisten, die Sie erhalten haben.

Jede Behandlung ist dort mit einem verschlüsselten Code angegeben. Diese Codes entsprechen ebenfalls Rückerstattungstarifen und eventuell für eine Rückerstattung zu erfüllenden Bedingungen.

Wenn Sie Ihre Pflegebescheinigung erhalten, prüfen unsere Mitarbeiter zunächst die Gültigkeit der Pflegebescheinigung.

Anschließend übertragen sie alle durch Ihren Arzt gemachten Angaben in das Computersystem und die Anweisung für Ihre Rückerstattung wird vorbereitet.

Angaben des Arztes

Unsere Mitarbeiter können nür das, was der Arzt  auf der Pflegebescheinigung angegeben hat, sehen. 

Dadurch erklärt sich die Differenz zwischen dem auf der Quittung aufgeführten „gezahlten Betrag“ und dem Betrag, den Sie Ihren Erinnerungen zufolge dem Arzt gegeben haben.

Wenn auf der Pflegebescheinigung kein gezahlter Betrag aufgeführt oder dieser unleserlich ist, dann ist der gezahlte Betrag nicht auf unseren Quittungen aufgeführt.  Nur der offizielle Tarif wird angegeben und verwendet, um den Rückerstattungsbetrag, Ihre Selbstbeteiligung und eventuell von Ihnen zu tragende Zuzahlungen zu ermitteln. 

Folgen?

Nur wenn Sie neben Ihrer Versicherung bei der HKIV noch eine private Versicherung haben, kann diese Situation schwierig werden (Krankenhausversicherung, Gruppenversicherung ...). 

Diese Versicherung erstattet Kosten in den meisten Fällen auf der Grundlage von Quittungen der HKIV, um den Teil der Kosten zu decken, der noch nicht durch Ihre Pflichtversicherung erstattet wurde.

Wenn auf unseren Quittungen jedoch nicht der tatsächlich gezahlte Betrag angegeben ist, können Sie dessen Rückerstattung nicht beantragen...

Wie lässt sich dies vermeiden?

Um dies zu vermeiden, gibt es nur eine einzige Lösung: Bitten Sie Ihren Arzt, den tatsächlich gezahlten Betrag auf der Ihnen ausgestellten Pflegebescheinigung anzugeben.

Geben Sie keinesfalls selbst einen anderen Betrag auf Ihrer Pflegebescheinigung an! Durch jegliche irregulären Modifikationen könnte dieses Dokument ungültig werden und können wir Ihnen nicht auszahlen.

Der Fall des e-Attests

Seit einigen Monaten können die Ärzte die Pflegebescheinigung auf elektronischem Wege direkt an die Versicherungen übermitteln. Dieses e-Attest wird elektronisch bearbeitet und die Rückerstattung an Sie erfolgt viel schneller.

Aber in diesem Fall haben Sie die Pflegebescheinigung gar nicht in der Hand, um deren Inhalt zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie eine Quittung benötigen, auf welcher der exakt von Ihnen gezahlte Betrag aufgeführt ist, müssen Sie den Arzt ausdrücklich darum bitten, diesen in seinem e-Attest aufzuführen, bevor er es absendet.