Elektronische Pflegebescheinigung

Ihr Hausarzt oder Zahnarzt haben nun die Möglichkeit, Ihre ärztlichen Atteste direkt auf elektronischem Wege an die HKIV zu übermitteln.

Das ist das System des eAttest...

Vorteile?

Mit der Abschaffung der Papierbescheinigung müssen Sie in die Zukunft Ihre Bescheinigungen nicht mehr selbst bei der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) einreichen: der Arzt übermittelt das sogenannte eAttest direkt auf elektronischem Weg.

Dieses neue Verfahren bringt viele Vorteile mit sich:

  • Weniger Papier und damit besser für die Umwelt;
  • Direkter Versand durch den Arzt und damit ein geringeres Risiko, dass die Bescheinigung verloren geht;
  • Übertragung auf elektronischem Weg und damit eine schnellere Verarbeitung und Erstattung (+/- 5 Werktage)

Sie erhalten auch weiterhin automatisch eine Quittung mit einer Übersicht über die Erstattungen von der HKIV auf dem von Ihnen gewählten Weg (Übersicht in Papier- oder elektronischer Form in Ihrer eBox).

Sie müssen für eine Erstattung keine Bescheinigungen mehr bei der HKIV einreichen!

Wie funktioniert das?

Nach Ihrem Besuch wird der Arzt alle Daten, die für die Erstattung im Rahmen des Programms notwendig sind, eingeben und elektronisch an die HKIV übermitteln. Sie erhalten eine Bestätigung. Bewahren Sie diese gut auf. Anhand der Nummer des Dokuments erkennen Sie die Erstattung auf Ihrem Konto.

Achtung

  • Bewahren Sie das eAttest nicht mit der Drittzahlerregelung auf! Sie müssen immer noch den vollen Betrag an Ihren Arzt zahlen, erst danach vergütet die Krankenkasse einen Teilbetrag.
  • Dieses Verfahren ist nicht obligatorisch: Ihr Arzt muss dazu nämlich über die entsprechende Software verfügen.
  • Verfügt er nicht über diese Software, wird er eine Papierbescheinigung ausstellen, die Sie wie gehabt bei Ihrer regionalen Dienststelle einreichen.