Wenn Sie in ein Land der Europäischen Union (EU oder Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein) reisen und dort eine medizinische Behandlung benötigen, können Ihre Gesundheitskosten bei Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) erstattet werden.
Wie funktioniert das?
Mit der EKVK weisen Sie nach, dass Sie die Anforderungen in Bezug auf die belgische Krankenversicherung erfüllen. Bei Vorlage Ihrer EKVK in anderen EU-Staaten (sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) haben Sie Zugang zu unerwarteten medizinischen Behandlungen unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Tarifen wie Personen aus dem betreffenden Land.
Wichtiger Hinweis: In einigen Ländern wird der Privatpatienten-Preis angewandt, wenn Sie Ihre EKVK nicht vorlegen. Dies führt nicht nur zu höheren Kosten, sondern es besteht auch das Risiko, dass diese in Belgien nicht erstattet werden.
Anwendungen
Die EKVK ist
- personenbezogen (daher muss jedes Familienmitglied eine eigene Karte besitzen)
- beschränkt auf vorübergehende Aufenthalte
- ausschließlich für unvorhergesehene Behandlungen einsetzbar
Von der EKVK sind daher Behandlungen, die Sie in einem anderen Land geplant haben, nicht abgedeckt. Für gesundheitliche Sonderfälle wie beispielsweise eine Krankenhauseinweisung oder einen Rücktransport nach Hause ist eine Reiseversicherung eine bessere Option.
Die EKVK beantragen
Wenn Sie bei der Gesundheitspflege-Pflichtversicherung korrekt angemeldet sind, können Sie diese Karte gratis in Ihrer HKIV-Geschäftsstelle beantragen. Bestellen Sie die Karte zum Beispiel über myHKIV oder auf der Website der HKIV.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, damit wir Ihnen die Karten vor Ihrer Abreise zustellen können (rechnen Sie mit mindestens einer Woche).