Als Arbeitnehmerin sollten Sie Ihren Arbeitgeber und Ihr HKIV-Büro so bald wie möglich über Ihre Schwangerschaft informieren. Legen Sie daher ein ärztliches Attest vor, aus dem der vermutliche Entbindungsdatum und der geplante Beginn des Mutterschaftsurlaubs hervorgehen. Erwähnen Sie auch, ob es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt oder nicht.
Sie können/dürfen nicht mehr arbeiten?
Wenn der Betriebsarzt entscheidet, dass Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft nicht mehr sicher arbeiten können (Entfernung vom Arbeitsplatz), erhalten Sie ein Ersatzeinkommen von der HKIV. Diese Entschädigung beträgt 78,237% Ihres durchschnittlichen Bruttotageslohnes. Sie erhalten diese Leistung bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs. Um diese Leistung zu erhalten, legen Sie Ihrem HKIV-Büro eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers und Ihres Betriebsarztes vor.
Dauer des Mutterschaftsurlaubs
Die 15 Wochen Mutterschaftsurlaub sind aufgeteilt in max. 6 Wochen vor (pränatal) und 9 Wochen nach der Geburt (postnatal). 5 Wochen der vorgeburtlichen Ruhezeit sind auf den Zeitraum der nachgeburtlichen Ruhezeit übertragbar. Die letzte Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin ist immer obligatorisch.
Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs
Wenn Sie vor der Entbindung krank waren oder von der Arbeit ferngehalten wurden, dann können Sie diese Tage nach der Entbindung nehmen, als Verlängerung der postnatalen Ruhe.
Wenn das Kind länger als 7 Tage im Krankenhaus liegt, können Sie eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs beantragen. Diese Verlängerung entspricht der Anzahl der Tage des Krankenhausaufenthalts außerhalb der ersten 7 Tage. Sie können eine Verlängerung um max. 24 Wochen beantragen. Beantragen Sie diese Verlängerung so bald wie möglich mit einer Bescheinigung des Krankenhauses.
Mutterschaftsgeld
Die HKIV zahlt Ihnen während der gesamten Dauer des Mutterschaftsurlaubs Geldleistungen.
Erste 30 Tage | Ab dem 31. Tag | |
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Arbeitnehmer mit Vertrag | 82% des Lohns* | 75% des Lohns |
Arbeitnehmer ohne Vertrag | 79,5% des Lohns | 75% des Lohns |
Arbeitlose | Basisentschädigung + 19,5% | Basisentschädigung + 15% |
*Die Leistung wird auf der Grundlage des begrenzten Bruttolohns berechnet und mit einem Berufssteuervorabzug von 11,11% belastet.
Ihr Mutterschaftsgeld beantragen?
Sie können diese Leistung beantragen, indem Sie Ihrem HKIV-Büro eine Bescheinigung "vertraulich" vorlegen, wenn Sie arbeitsunfähig werden oder den Mutterschaftsurlaub antreten möchten.
Ihr HKIV-Büro schickt Ihnen dann ein "Informationsblatt Leistungen" zu, das Sie ausgefüllt zurücksenden. Senden Sie nach der Geburt einen Auszug aus der Geburtsurkunde, damit die HKIV die genaue Dauer des Mutterschaftsurlaubs berechnen kann. Arbeitnehmerinnen, die ihre Arbeit wieder aufnehmen, müssen dies ihrem HKIV-Büro innerhalb von acht Tagen mitteilen.
Keine Geburt am geplanten Datum?
Die letzte Woche vor der Geburt ist nicht übertragbar. Im Falle einer Geburt vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin verlieren Sie also immer diese Woche. Erfolgt die Geburt später als erwartet und sind die vorgesehenen Wochen des vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs bereits aufgebraucht, wird der (vorgeburtliche) Mutterschaftsurlaub verlängert. Sie dauert dann länger als 15 Wochen.
Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit den Vorschriften für Arbeitnehmerinnen. Für Selbstständige gilt eine andere Regelung, und auch für die Geburt von Mehrlingen gelten andere Bedingungen.