Es gibt mehrere Wege, wenn Sie zum Arbeitsplatz zurückkehren möchten.
Wenn Sie es wünschen, können Sie konkrete Hilfe bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz erhalten. Sie können z.B. mit Ihrem Arbeitgeber Lösungen für die Arbeitsorganisation finden, eine neue, besser geeignete Stelle finden oder ein Praktikum beginnen, um sich neu zu orientieren.
Lesen Sie hier, wer Ihnen dabei helfen kann.
Einladung durch den Vertrauensarzt (Weg A)
Sind Sie seit mehr oder weniger als einem Jahr arbeitsunfähig? Der Vertrauensarzt der HKIV prüft, ob Ihr Gesundheitszustand eine eventuelle Rückkehr an den Arbeitsplatz zulässt. Wenn dies der Fall ist, kann er das Verfahren einleiten oder den Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz (ReAT) bitten, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit zu besprechen.
Der ReAT-Koordinator für die HKIV. Er erklärt Ihnen alle Hilfen, die Sie erhalten können, um wieder Arbeit aufnehmen zu können.
Auf eigene Initiative (Weg B)
Zu jedem Zeitpunkt Ihrer Arbeitsunfähigkeit können Sie Kontakt mit dem medizinischen Dienst Ihres Regionalbüros oder mit unserem Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz aufnehmen: @email. Sie können auch einen Termin mit dem Arbeitsmediziner Ihres Arbeitgebers vereinbaren.
Über die Arbeitsämter (Weg C)
Sind Sie seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig? Erhalten Sie Hilfe von Ihrem regionalen Arbeitsamt. Wenn Ihre Gesundheit es zulässt, wird er Sie zu einer geeigneten Wiederaufnahme der Arbeit anleiten. Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie Kontakt mit folgenden Institutionen aufnehmen:
- FOREM in Wallonien (www.forem.be)
- Actiris in Brüssel (www.actiris.be)
- VDAB in Flandern (www.vdab.be)
- Dem Arbeidsamt für Ostbelgien (www.adg.be - ab dem 1.1.2024)
Über den Arbeitsmediziner (Weg D)
Sind Sie nach einem Wiedereingliederungsversuch bei Ihrem Arbeitgeber erneut arbeitsunfähig? Wenn Sie die Fähigkeit und den Wunsch haben, zu arbeiten, gibt es noch einen Weg, den Sie ausprobieren können:
Seit dem 1. November 2023 können Sie sich in Flandern spontan beim VDAB melden.
Für Brüssel (Actiris) und Wallonien (Forem) wird es bald möglich sein, sich spontan beim regionalen Arbeitsamt zu melden, um (neu) zu starten.
Mehr Infos?
Der medizinische Dienst Ihres Regionalamts steht Ihnen zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier:
- Unter www.caami-hziv.fgov.be (Rubrik Geldleistungen Arbeitsunfähigkeit);
- Beim ReAT-Koordinator;
- auf der Website www.inami.be.