Orthopädische Behandlungen für Jugendliche

Orthodontie

Kinder unter 9 Jahren können eine Kostenbeteiligung für eine frühzeitige Behandlung kurzer Dauer erhalten (um später eine komplette kieferorthopädische Behandlung zu vermeiden). Die HKIV gewährt in diesem Fall 2 Pauschalbeteiligungen (eine am Anfang und die zweite am Ende der Behandlung). Die vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes ist nicht erforderlich.

Jugendliche unter 22 haben Anspruch auf eine Kostenbeteiligung für eine komplette kieferorthopädische Behandlung (36 Pauschalbeträge, 2 Pauschalbeträge für Spangen). Um diese Kostenbeteiligungen zu bekommen, muss Ihr Kieferorthopäde vor dem 15. Geburtstag des Kindes die Behandlung anfangen.

Dieser Antrag wird von Ihrem Kieferorthopäden nach dem ersten Besuch ausgefüllt. Die Behandlung muss mit dem 22. Geburtstag des Kindes abgeschlossen sein.

Eine kieferorthopädische Behandlung kann teuer sein. Bitten Sie Ihren Kieferorthopäden um einen Kostenvoranschlag für die Gesamtbehandlung, einschließlich der Anfertigung der Zahnspange.