Wer ist das?
Der Vertrauensarzt ist ein Facharzt für Versicherungsmedizin und Körperschäden. Sein Status ist im Gesetz festgelegt Er entscheidet nach gutem Gewissen und in Übereinstimmung mit der geltenden Regelung.
Was macht Er?
Er berät Sie
Der Vertrauensarzt hilft Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, kann er Ihnen helfen, Sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren durch beispielweise eine berufliche Rehabilitation.
Er informiert Sie auch, wo Sie geeignete Hilfe finden können (Sozialdienst, andere Einrichtungen, usw.).
Er gibt seine Zustimmung
Bestimmte ärztliche Behandlungen oder Medikamente benötigen die vorherige Zustimmung des Vertrauensarztes, damit die Kosten erstattet werden können.
Er prüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel bei bestimmten teueren Leistungen.
Es handelt sich u.a. um:
- bestimmte Arzneimittel oder medizinische Geräte;
- bestimmte chirurgische Leistungen;
- logopädische oder kieferorthopädische Behandlungen.
Er kontrolliert die Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, kann der Vertrauensarzt Sie zu einer Kontrolle vorladen, der Sie sich unterziehen müssen.
Sie müssen Ihn u.a auch konsultieren bezüglich:
- einer teilzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit;
- der Ausübung einer freiwilligen Tätigkeit;
- einem Auslandsaufenthalt.
Wenn Sie nicht einverstanden sind
Sie können Berufung gegen einen Beschluss des Vertrauensarztes beim Arbeitsgericht einlegen.
Mehr Infos?
Für nähere Auskünfte zu diesem Verfahren wenden Sie sich an Ihren Regionaldienst.