Ihr Patient ist bei der HKIV versichert, und Sie möchten einen Genehmigungsantrag für bestimmte Gesundheitsleistungen beim Vertrauensarzt einreichen.
Die Erstattung bestimmter Gesundheitsleistungen unterliegt der Zustimmung des Vertrauensarztes.
Bei der HKIV werden diese Genehmigungsanträge, für alle HKIV-Versicherten*, von einer zentralisierten Zelle bei der Zentralverwaltung in Brüssel geprüft, sowohl im Rahmen der föderalen Krankenpflichtversicherung als auch für bestimmte föderierte Teilgebiete : AViQ, Iriscare** und FWB.
* mit Ausnahme der Kriegs- und Terrorismusopfer.
** ab dem 1.1.2019 ist die HKIV auch zuständig für die Verwaltung der Erstattungen/Genehmigungsanträge für die CSS von HR-Rail für die Brüsseler regionalen Angelegenheiten (Iriscare).
Die papierenen Genehmigungsanträge für die Erstattung von Gesundheitsleistungen müssen an einen einzigen Kontaktpunkt übermittelt werden:
HKIV - MedAdmin
Direktion Gesundheitspflege
Rue du Trône 30A
1000 Brüssel
Hier sind einige Beispiele von Gesundheitsleistungen für die die Genehmigung des Vertrauensarztes notwendig ist, und für die die Anträge von MedAdmin verwaltet werden.
Mobilitätshilfsmittel, medizinische Nahrungsmittel, Hörgeräte, Verbandsmittel, bestimmte medizinische Untersuchungen und/oder spezifische chirurgische Eingriffe, Inkontinenz (Pauschalbeträge), bariatrische Eingriffe, Heilgymnastik, Logopädie, Arzneimittel (Kapitel IV & VIII), Orthopädie, Sauerstofftherapie, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, Physiotherapie, magistrale Präparate, funktionelle Rehabilitation, Aufenthalte in Pflegeeinrichtungen, Pflegetrajekte (Diabetes, Niereninsuffizienz).
Ausnahmsweise werden die folgenden Anträge für Gesundheitsleistungen nach wie vor von den medizinischen Kabinetten unserer Regionaldienste (Kontakt) verarbeitet: krankenpflegerische Leistungen, Pflege im Ausland (S2), Anträge für das Besondere Solidaritätsfonds.
Sie können sich auch jederzeit an unseren Helpdesk wenden:
- Telefon: 087/30 52 65
- E-Mail: @email