Als Vater oder verheiratete Co-Mutter können Sie nach der Geburt Ihres Kindes Elternurlaub (vorher Vaterschaftsurlaub) nehmen. Dieses Elternurlaub ist 20 Tage.
Bedingungen
Sie müssen mit der Anmeldung und den Gebühren auf dem neuesten Stand sein.
Diese 20 Tage müssen innerhalb der nächsten 4 Monate nach der Geburt genommen werden.
Entschädigungszahlungen
Die ersten 3 Tage werden vom Arbeitgeber übernommen (100 % Gehalt).
Die folgenden 17 Tage gehen zu Lasten der HKIV (82 % des begrenzten Bruttobetrags).
Die HKIV behält einen Berufssteuervorabzug von 11,11 % dieses Ersatzeinkommens ein.
Antrag stellen?
Beantragen Sie Ihre 15 Tage bei Ihrem Arbeitgeber. Sie können diese am Stück oder auf einzelne Tage verteilt nehmen.
Stellen Sie dann den Entschädigungsantrag bei Ihrer HKIV-Geschäftsstelle und legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde bei.
Legen Sie die anderen Dokumente bei, die nachweisen, dass Sie die einzige Person sind, die die gesetzlichen Bestimmungen für eine berechtigte Inanspruchnahme des Elternurlaubs erfüllt (Co-Eltern, mit Ausnahme der verheirateten Co-Mutter).
Der Fragebogen, den wir Ihnen zuschicken werden, muss ausgefüllt zurückgeschickt werden, damit wir Ihren Entschädigungsanspruch berechnen können.
Wann erhalten Sie die Zahlungen?
Die HKIV entschädigt Sie am Ende Ihres Elternurlaubs.