Die Verschreibung von Medikamenten mittels elektronischem Rezept ist bei den folgenden verschreibenden Stellen verpflichtend:
- Allgemeinarzt;
- Facharzt;
- Zahnarzt;
- Geburtshelfer.
Hier erhalten Sie also künftig keine Rezepte in Papierform mehr!
Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, wie beispielsweise bei Verschreibungen des Allgemeinarztes im Rahmen eines Hausbesuchs oder wenn Ihr Allgemeinarzt über 64 Jahre alt ist.
Papierlos?
Als Patient können Sie einfach direkt in Ihre Apotheke gehen, um Ihre Medikamente abzuholen.
Dabei zeigen Sie entweder einfach das elektronische Rezept auf Ihrem Smartphone vor (über eine App für iOS/Android oder eine Webanwendung wie www.meinegesundheit.belgien.be)
oder die Apotheke ruft Ihre aktuellen Rezepte über Ihren Personalausweis (e-ID) oder eine andere Kennung (Nationalregisternummer) ab.
Ich ziehe die Papierform vor
Wünschen Sie dies nicht oder verfügen Sie nicht über die erforderliche Technologie, können Sie den verschreibenden Arzt ersuchen, einen Papiernachweis des Rezepts auszustellen.
Tun Sie dies gleich beim Termin, um Zeit zu sparen! Der Papiernachweis ist kostenlos, wird aber nur auf Anfrage ausgestellt.
Diesen Papiernachweis des Rezepts können Sie dann auch in der Apotheke vorlegen.
Und bei Medikamenten für andere?
Möchten Sie in der Apotheke Medikamente holen, die beispielsweise einem Kind verschrieben wurden, das derzeit bei Ihnen in Pflege ist?
In diesem Fall hat der verschreibende Arzt diese Medikamente diesem Kind verordnet und Sie können sie in der Apotheke nicht mit Ihrer eigenen eID oder Ihrem Profil auf einem digitalen Patientenkanal abholen.
Um die verschriebenen Medikamente dennoch zu bekommen, können Sie:
- beim verschreibenden Arzt einen Papiernachweis des Rezepts anfordern bzw. ein Foto davon machen.
- bei einem leiblichen Elternteil die ISI+-Karte oder den elektronischen Personalausweis des Kindes anfordern und diese(n) in der Apotheke vorlegen.
- einen leiblichen Elternteil bitten, dieses Rezept über einen digitalen Patientenkanal zu öffnen, auszudrucken oder zu fotografieren und Ihnen zu geben.
Doch Vorsicht ...
Das elektronische Rezept bedeutet keine Reservierung: Es kann sein, dass die Medikamente in der Apotheke nicht vorrätig sind und erst für Sie bestellt werden müssen.
Dieses Rezept befindet sich nicht auf Ihrem Personalausweis, sondern die Apotheke kann mit dem Ausweis lediglich auf das Rezept zugreifen, das auf einem gesicherten System abgelegt ist. Sie müssen Ihren Personalausweis immer dabeihaben, wenn Sie zum Arzt oder in die Apotheke gehen.