In unserer industrialisierten Gesellschaft gibt es immer mehr fettleibige oder übergewichtige Kinder. Diese Kinder haben ein größeres Risiko als Erwachsene dick zu bleiben und von Leiden wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen betroffen zu sein.
Übergewicht oder Fettleibigkeit?
Unter Übergewicht und Fettleibigkeit versteht man „eine abnormale oder übermäßige Ansammlung von Fett, die ein Gesundheitsrisiko darstellt“.
Der Body-Mass-Index (BMI) gibt Aufschluss darüber, ob Sie übergewichtig oder fettleibig sind.
BMI = Körpergewicht (in kg) geteilt durch Größe (in m) zum Quadrat
Bei Erwachsenen ist die BMI-Skala unabhängig von Geschlecht oder Alter immer gleich. Bei Kindern ist die Sache etwas komplizierter, da hier Alter und Geschlecht durchaus eine Rolle spielen.
Wenn Ihr Kind Gewichtsprobleme hat, wenden Sie sich am besten an Ihren Allgemein- oder Kinderarzt.
Sie sollten nicht zulassen, dass sich die Situation verschlimmert, zumal sich die HKIV seit dem 01.04.2020 an der diätetischen Behandlung von Jugendlichen mit Übergewicht oder Fettleibigkeit beteiligt.
Erstattungsbedingungen
- Der/Die Jugendliche muss bei Behandlungsbeginn zwischen 2 und 17 Jahre alt sein;
- Er/Sie muss einen BMI haben, der mindestens dem Schwellenwert für sein/ihr Alter und Geschlecht entspricht;
- Die Behandlung muss von einem Allgemein- oder Kinderarzt verordnet worden sein.
Es besteht kein Erstattungsanspruch:
- Wenn die Behandlung während eines Krankenhausaufenthalts stattfindet;
- Wenn bereits eine andere Behandlung oder Betreuung verordnet wurde, die auch die Beratung durch einen Diätassistenten umfasst.
Ablauf der Behandlung
Die Behandlung dauert zwei Jahre und umfasst 10 Einzelsitzungen mit einem Diätassistenten.
In der 1. Sitzung, die 60 Minuten dauert, wird geprüft, ob der/die Jugendliche die Erstattungsbedingungen erfüllt.
Falls ja, setzt sich die Behandlung folgendermaßen fort:
- 5 Sitzungen à 30 Minuten im 1. Behandlungsjahr;
- 4 Sitzungen à 30 Minuten im 2. Behandlungsjahr.
Die Eltern dürfen bei den Sitzungen dabei sein. Die Sitzung kann auch nur mit den Eltern stattfinden, wenn das Kind einverstanden ist.
Erstattung der Behandlungskosten
Unabhängig vom verordnenden Arzt und vom durchführenden Diätassistenten ist ein Behandlungsverlauf pro Kind nur ein einziges Mal möglich.
Der folgende gerundete Betrag muss vom Patienten bzw. von der Patientin selbst übernommen werden:
- 10 EUR für die 60-minütige Sitzung;
- 5 EUR für jede 30-minütige Sitzung.
Wenn der/die Jugendliche Anspruch auf eine erhöhte Kostenbeteiligung hat, beläuft sich der gerundete Betrag auf:
- 4 EUR für die 60-minütige Sitzung;
- 2 EUR für jede 30-minütige Sitzung.