Sind Sie bereits im Ruhestand oder wollen Sie in den Ruhestand gehen? Dann haben Sie mehr Zeit für Ihre Familie und Freunde... Leider geht der Ruhestand oft mit einem deutlichen Rückgang Ihres Einkommens einher, sodass unter Umständen finanzielle Schwierigkeiten auftreten können. Für diese Fälle sieht die Gesetzgebung einen Korrekturmechanismus vor: die EGB.
Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB) ist ein Zuschuss, den Sie (unter bestimmten Voraussetzungen) erhalten, wenn Sie eine kleine Rente erhalten. Dieses Programm wird vom Föderalen Pensionsdienst (FDP) verwaltet.
Für wen ist das Programm?
Die Gewährung der EGB hängt vom Alter, der Nationalität und dem Wohnort ab. Sie haben das gesetzliche Rentenalter erreicht und sind:
- Belgier, aus einem EU-Land oder einem Land, mit dem Belgien ein Abkommen geschlossen hat;
- anerkannter Flüchtling oder Staatenloser;
- ausländischer Staatsbürger mit belgischer Rente und haben den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in Belgien (oder einem anderen Land der Europäischen Union) oder eine berufliche Laufbahn von mindestens 312 Vollzeittagen.
Ihr Hauptwohnsitz ist in Belgien. Sie dürfen sich maximal 29 Tage im Jahr im Ausland aufhalten, vorausgesetzt, Sie melden dem FPD jede Reise im Voraus.
Wie wird die EGB beantragt?
Die mögliche Gewährung der EGB erfolgt nur auf Antrag bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder online über www.pensionsantrag.be.
Sie können die EGB auch beantragen, wenn sich Ihre persönliche Situation ändert (Scheidung, Todesfall usw.) und dies zu einer Verringerung Ihres Einkommens führt.
Der FPD prüft automatisch, ob Sie Anspruch auf die EGB haben, wenn Sie in Belgien einen Rentenantrag stellen und bereits folgende Leistungen erhalten:
- eine Invaliditätsentschädigung;
- das Existenzminimum (Eingliederungseinkommen);
- eine gesetzliche belgische Frühpension.
Wie hoch ist die EGB?
Seit dem 1/3/2020 beträgt der Grundbetrag der EGB 769,61 EUR pro Monat. Dieser Betrag kann abhängig von Ihren persönlichen Umständen auf 1.154,41 EUR pro Monat erhöht werden.
Haen Sie Anspruch auf die EGB, haben Sie auch Anspruch auf eine erhöhte finanzielle Unterstützung. Sie können in dem Fall eine Verringerung Ihres persönlichen Anteils (Selbstbeteiligung) bei verschiedenen Pflegeerbringern in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen?
Weitere Informationen erhalten Sie beim FDP:
Föderaler Pensionsdienst
Zuidertoren
1060 Brüssel
Tel.: 1765