Empfängnisverhütung für Frauen

anticonceptie

Die HKIV kann einen Zuschuss zu bestimmten Verhütungsmitteln für Frauen gewähren.

Eine Wahl treffen?

Es gibt eine große Vielfalt an Verhütungsmitteln, die in Apotheken erhältlich sind:

  • Pillen;
  • Hormonpflaster;
  • Spiralen;
  • Hormonimplantate.

Ihr Arzt – Allgemeinmediziner oder Gynäkologe – wird mit Ihnen zusammen herausfinden, was für Sie am besten geeignet ist.

Bei seinen Rezepten wird er z.B. Ihre Gewohnheiten oder Ihre Gesundheit berücksichtigen. Auf jeden Fall sollten Sie ohne Tabu darüber sprechen, denn jede Situation stellt sich anders dar.

Was ist die Kostenbeteiligung?

Da es sich um verschreibungspflichtige Medikamente oder Medizinprodukte handelt, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Kostenbeteiligung, die für diese bestimmten Beschaffungen vorgesehen ist.

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind oder die erhöhte Kostenbeteiligung erhalten (unabhängig von Ihrem Alter), haben Sie darüber hinaus Anspruch auf eine kleine zusätzliche Kostenbeteiligung.

Wie funktioniert das?

Es genügt, wenn Sie bei Ihrem Apotheker vorbeischauen, um die verschriebene Versorgung abzuholen. Sie werden nur das direkt bezahlen, was nicht von der HKIV übernommen wird.

Je nach Marke und Verpackung variiert die genaue Kostenbeteiligung für jede Lieferung.

Daher ist es leider schwierig, Ihnen hier detaillierte Informationen zu geben.

Und was ist mit Kondomen?

Es gibt keine Kostenbeteiligung beim Kauf von Kondomen. Sie sollten jedoch daran denken, dass nur Kondome ungewollte Schwangerschaften und die Verbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten verhindern können.