Fernkonsultation

Fernkonsultation

Zum 1. August 2022 wurde ein neuer gesetzlicher Rahmen für Fernkonsultationen eingeführt. Die pandemiebedingten Übergangsregelungen sind entfallen.

Worum geht es dabei?

Wenn Ihr Arzt einverstanden ist, können Sie eine Konsultation per Telefon oder Video anfordern. In diesen Fällen müssen Sie sich also nicht in die Arztpraxis begeben.

Diese Konsultationen erleichtern in bestimmten Fällen die Nachsorge, ersetzen aber keinesfalls die körperlichen Untersuchungen, die Ihr Arzt vornehmen muss, um Ihren Gesundheitszustand beurteilen zu können.

Es ist also nicht alles über eine Fernkonsultation möglich.

Neue Bedingungen

Die Anzahl der Fernkonsultationen ist nicht begrenzt. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, um die Qualität der erbrachten Leistungen zu gewährleisten. 

Die Konsultation muss stattfinden bei: 

  • Ihrem gewöhnlichen Hausarzt;
  • dem Facharzt, an den Sie Ihr Hausarzt überwiesen hat;
  • dem allgemeinmedizinischen Notdienst

Während der Konsultation muss der Arzt außerdem:

  • Zugriff auf Ihre Akte haben;
  • eine Plattform nutzen, welche die Datensicherheit bei Videokonsultationen gewährleistet.

Wie funktioniert es?

Der Arzt muss mit dieser Art der Konsultation einverstanden sein. Nehmen Sie wie bei einem regulären Termin in der Praxis Kontakt mit dem Arzt auf (Rufen Sie aber natürlich nicht außerhalb der Sprechzeiten beim Arzt an!).

Als Patient zahlen Sie lediglich Ihren Eigenanteil für diese Konsultation. Die HKIV wird die weitere Abwicklung direkt mit Ihrem Arzt vornehmen. 

Sie müssen also keine Unterlagen einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.