Ausländische Studenten: Die Versicherung für Gesundheitsleistungen

Studenten

Was tut die HKIV für Studenten?

Die HKIV bietet ausländische Studenten die belgische Versicherung für Gesundheitsleistungen an. Das heißt sowohl eine Kostenbeteiligung für Gesundheitsleistungen wie auch eine Teilrückerstattung für bestimmte Arzneimittel.

Ihr Status? Immer der beste!

Die HKIV schreibt Sie mit dem für Sie günstigsten Status ein:

  • Wenn sich Ihr gesetzlicher Wohnsitz in Belgien befindet, werden Sie als «Ansässiger» eingetragen. Ohne offizielles Einkommen haben Sie Anrecht auf die Versicherung für Gesundheitsleistungen ohne einen Beitrag zahlen zu müssen. Haben Sie ein Einkommen, zahlen Sie einen diesem entsprechenden Beitrag.
  • Befindet sich Ihr gesetzlicher Wohnsitz außerhalb Belgiens, werden Sie als «Student» eingetragen. Um den Anspruch auf die Versicherung für Gesundheitsleistungen zu begründen, müssen Sie uns eine jährliche Bescheinigung über den Schulbesuch vorlegen und einen vierteljährlichen Beitrag zahlen (von 74,99 Euro im Jahre 2024).
  • Wenn Sie aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR) kommen, können Sie sich gegen Vorlage Ihrer Europäischen Versicherungskarte, die Sie von Ihrer nationalen Versicherung erhalten, ohne Beitrag bei uns eintragen.

EWR=Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen.

Einige praktische Ratschläge

Hierunter finden sie einige Ratschläge zur Erleichterung Ihrer Eintragung:
In jedem Fall, übermitteln Sie uns:

  • das ausgefüllte Eintragungsformular
  • die Bescheinigung über den Schulbesuch
  • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
    • Für die Belgier: der belgische Personalausweis
    • Für Europäer: der europäische Pass oder die E-Karte oder Anlage 8
    • Für Nicht-Europäer: Karte A, B oder C oder zeitweilige Aufenthaltsbescheinigung «Anlage 15» mit gültigem Visum (Typ D).

Schicken Sie uns eine Mail, einen Brief oder melden Sie sich am Schalter wenn Sie noch Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.