Covid-19 - Eine zusätzliche Leistung für Arbeitnehmer die arbeitsunfähig werden
Haben Sie Anrecht auf die ergänzende primäre Unfähigkeitsentschädigung?
Sie erhalten eine ergänzende primäre Unfähigkeitsentschädigung, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie sind frühestens ab dem 1. März 2020 (nicht vorher) als arbeitsunfähig anerkannt.
Sie sind durch einen Arbeitsvertrag oder Gleichgestelltes gebunden.
Ihr Brutto-Tageslohn beträgt weniger als 132,9990 EUR (wenn Sie z.B. einen festen Monatslohn erhalten, dann wird Ihr Brutto-Monatslohn durch 26 geteilt).