Nieuws 2020

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Bureau met documenten en rekenmachine

Covid-19 - Eine zusätzliche Leistung für Arbeitnehmer die arbeitsunfähig werden

Haben Sie Anrecht auf die ergänzende primäre Unfähigkeitsentschädigung?

Sie erhalten eine ergänzende primäre Unfähigkeitsentschädigung, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Sie sind frühestens ab dem 1. März 2020 (nicht vorher) als arbeitsunfähig anerkannt.

Sie sind durch einen Arbeitsvertrag oder Gleichgestelltes gebunden.

Ihr Brutto-Tageslohn beträgt weniger als 132,9990 EUR (wenn Sie z.B. einen festen Monatslohn erhalten, dann wird Ihr Brutto-Monatslohn durch 26 geteilt).

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HKIV Shalter

Sommer-Stundenplan

Ab dem 1. Juli werden die Schalter unserer Regionaldienste nach unserem neuen Sommer-Stundenplan eröffnet.

Sie brauchen also keine Verabredung mehr um uns besuchen zu können (mit Ausnahme unserer Büros in Namur und Antwerpen).

Prüfen Sie immer unsere Öffnungszeiten im Internet, bevor Sie sich auf dem Weg machen: https://www.caami-hziv.fgov.be/de/map

Beachten Sie die aufgeführten Ausnahmen (unter den Fahrplänen).

 

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Vlaggen van de EU en Groot-Brittannië voor de Big Ben

Brexit am 1/2/20

Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) geht voran. Wir unterscheiden zwei wichtige Zeiträume:

  • Vom 1/2/2020 bis zum 31/12/2020

Übergangszeitraum in dem das VK kein Teil mehr ist der Europäischen Union (EU). Die europäische Gesetzgebung zur Sozialversicherung gilt jedoch nach wie vor. Die Lage der belgischen Bürger im VK oder der britischen Bürger in Belgien ändert sich nicht.

  • Ab dem 1/1/2021

Die europäische Gesetzgebung gilt nicht mehr. Fortsetzung folgt.

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