Sie sind derzeit arbeitsunfähig und möchten wieder arbeiten? In diesem freiwilligen Programm bieten wir Ihnen individuelle Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, einer anderen Arbeitsstelle oder einem Ausbildungsplatz.
Wer kommt für dieses Programm infrage?
Wenn der Vertrauensarzt der HKIV zu dem Schluss kommt, dass Sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, können Sie mit einem Wiedereingliederungsprogramm beginnen.
Wie wird ein Programm eingeleitet?
Entweder Sie beantragen dies selbst bei unserem Wiedereingliederungskoordinator (Kontaktdaten am Ende des Artikels). Diesen Antrag können Sie jederzeit während Ihrer Arbeitsunfähigkeit stellen.
Oder der Vertrauensarzt verweist Sie für einen Erstkontakt an unseren Wiedereingliederungskoordinator.
Sie erhalten gegebenenfalls einen Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen (eventuell mit Hilfe des Koordinators). Senden Sie diesen bitte innerhalb von 2 Wochen zurück!
Wie verläuft ein solches Programm?
Unabhängig davon, ob Sie selbst einen Antrag gestellt haben oder Ihnen das Programm vorgeschlagen wurde, beginnt Ihre Wiedereingliederung mit einer Analyse Ihrer Situation und insbesondere Ihrer Fähigkeiten durch den Vertrauensarzt.
Wenn Ihr Gesundheitszustand Sie daran hindert, in irgendeiner Art und Weise ins Arbeitsleben zurückzukehren, wird das Programm nicht eingeleitet.
Ist Ihr Gesundheitszustand mit einer Rückkehr ins Arbeitsleben vereinbar, so kann das Programm beginnen.
Der Koordinator wird sich innerhalb eines Monats mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Termin zu vereinbaren.
Der Wiedereingliederungskoordinator
Der Koordinator arbeitet für die HKIV. Er ist kein Arzt, sondern er erklärt Ihnen alle Hilfsangebote, auf die Sie Anspruch haben.
Er prüft mit Ihnen gemeinsam, ob die Möglichkeit besteht, eine angemessene oder angepasste Tätigkeit (wieder)aufzunehmen:
- Er hilft Ihnen bei der Auswahl einer anderen Tätigkeit.
- Er berät Sie bei der Suche nach einer Berufsausbildung.
- Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag haben, verweist er Sie an den Berufsarzt.
Sie möchten sich näher informieren?
Besuchen Sie dazu die folgende Rubrik unserer Website:
https://www.caami-hziv.fgov.be/de/das-wiedereingliederungsprogramm
Wenn Sie sich mit einem Koordinator in Verbindung setzen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Registrierungsnummer (INSS) und Ihrer Frage an: