
Bekommen Sie Ihre Reisekosten im Rahmen einer Krebsbehandlung oder Dialyse erstattet?
Ab dem 1. April 2025 erstattet die HKIV Ihre Reisekosten automatisch.
Sie brauchen also keinen Papierbeleg mehr einzureichen, um diese Erstattung zu erhalten.
Die Erstattungen erfolgen wöchentlich auf der Grundlage der Informationen, die die Gesundheitsdienste direkt an die HKIV übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass dies für Leistungen ab dem 1.4.2025 gilt. Für Reisekosten, die bis zum 31.3.2025 anfallen, gilt weiterhin das alte Verfahren.
Befinden Sie sich in einer Hadronentherapie?
Dann haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Erstattung Ihrer Reisekosten. Sie erhalten einen Papierbeleg, den Sie bei Ihrem HKIV-Büro einreichen müssen.