Jeder kann in einen Unfall verwickelt werden. Unfälle kommen immer überraschend und sind nie willkommen…
Unfälle - melden oder nicht melden?
Unabhängig von der Art des Unfalls (arbeitsbedingt oder privat) müssen Sie diesen der HKIV melden. Dies gilt auch für Unfälle, in die keine andere (dritte) Person verwickelt ist.
Gute Gründe für die Meldepflicht
Die nach einem Unfall erhaltenen Pflegeleistungen können von einer Privatversicherung übernommen werden (bei einem Arbeitsunfall vom der Versicherung Ihres Arbeitgebers oder ansonsten von einer in den Unfall verwickelten Drittperson). Auch die von der HKIV an Sie erstatteten Beträge (oder die Beträge, die an das Krankenhaus gezahlt wurden) können von dieser Versicherungsgesellschaft zurück gefordert werden.
Wie meldet man einen Unfall?
Sie müssen Ihre HKIV-Dienststelle auf dem Postweg, per E-Mail oder telefonisch über den Unfall in Kenntnis setzen. Die Dienststelle stellt Ihnen daraufhin hin eine Unfallmeldung zu.
Sie können diese Meldung auch herunterladen. Schicken Sie diese dann ausgefüllt an uns zurück, damit wir den Vorgang bearbeiten können.
Je nach der Art des Antrags auf eine Pflegeleistung, der bei uns eingeht (Anlegen eines Gipsverbands, Notfallbehandlung usw.), senden wir Ihnen automatisch eine Unfallmeldung zu. Bitte schicken Sie uns diese ausgefüllt zurück, selbst wenn die Behandlung nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist.
Sofern Sie uns die Informationen in Bezug auf Ihren Unfall nicht mitteilen, sieht sich die HKIV gezwungen, von Ihnen die Beträge einzufordern, die sie bereits zur Erstattung Ihrer Behandlungskosten vorgestreckt hat.
Die Auswirkungen auf Ihre Situation?
Sie haben Ihren Unfall gemeldet. Hinsichtlich der Behandlungskosten, die die HKIV Ihnen bereits erstattet hat, gibt es keinerlei Änderungen. Ist ein weiterer Versicherer in den Unfall verwickelt (Versicherer von Drittpersonen, Ihrem Arbeitgeber) bleibt Ihr Recht auf Übernahme des Teils der Krankenkosten erhalten, die Sie bereits an Dritte als Eigenbeteiligung gezahlt haben, und die Kosten eventueller anderer Schäden.
Durch Ihre Meldung des Unfalls ermöglichen Sie es uns ebenfalls, bereits gezahlte Beträge von privaten Versicherern zurückzufordern.
Hat der Unfall die Arbeitsunfähigkeit zur Folge, denken Sie daran, das amtliche ärztliche Attest zu übermitteln, auf dem Ihr Arzt angegeben hat, dass die Arbeitsunfähigkeit eine Unfallfolge ist.