Vergessen Sie Ihren jährlichen Zahnarztbesuch nicht, wenn Sie im nächsten Jahr eine bessere Erstattung erhalten möchten.
Welche Pflege?
Folgende Leistungen werden von der HKIV erstattet:
- Konsultationen: jährliche Munduntersuchung, klassischer Besuch
- Vorbeugende Behandlungen: Zahnsteinentfernung
- Pulpektomie: Nervenbehandlung eines Zahns
- Zahnfüllung: Behandlung von Karies
Welche Tarife?
Die offiziellen Tarife erhalten Sie in Ihrem HKIV-Büro oder auf unserer Website www.hkiv.be (Rubrik Tarife).
Wenn Sie den Zahnarzt wenigstens einmal im Jahr besuchen, wird Ihre Zahnpflege besser erstattet (Zahnpflegeverlauf)! Wenn Sie in diesem Jahr noch nicht bei Ihrem Zahnarzt waren, vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin!
Für Jugendliche
Für Jugendliche unter 18 Jahren kann diese Betreuung sogar völlig kostenlos sein.
Im Rahmen des Drittzahlersystems müssen Sie, wenn Ihr Zahnarzt nicht die offiziellen Sätze anwendet, nur den Aufschlag zahlen, den Ihr Zahnarzt zusätzlich zu den offiziellen Sätzen berechnet.