Willkommen in Belgien

VORBEREITUNG IHRES AUSLANDAUFENTHALTS IN BELGIEN

Sie sind in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz versichert und möchten nach Belgien reisen?  Beantragen Sie eine europäische Krankenversicherungskarte bei Ihrer Krankenversicherung, bevor Sie losfahren.  So können die Kosten für eine in Belgien erfolgte Behandlung erstattet werden.

Mit dieser europäischen Karte haben Sie bezüglich der Erstattung von Behandlungskosten dieselben Rechte wie ein belgischer Versicherter.  Normalerweise wird ein Teil Ihrer Aufwendungen erstattet, nämlich der Anteil, der nach Abzug des Eigenanteils übrigbleibt (Eigenanteil ist in Belgien der Selbstbehalt, der nicht erstattet wird und vom Behandelten selbst gezahlt werden muss).

Die Karte gilt nur für die Notfallbehandlung bei einem Unfall oder für Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthalts auftreten.

Ausnahme: Wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands permanent behandelt werden müssen (Dialyse, Sauerstofftherapie usw.), müssen Sie vor der Abreise prüfen, ob die Behandlung vor Ort möglich ist.  Stellen Sie sicher, dass Sie einen Termin in einer Facheinrichtung in der Region haben, in die Sie reisen. In diesem Fall können Sie Ihre europäische Karte benutzen.



Sonst, wenn Sie eine Behandlung in Belgien planen, müssen Sie vorher das Formblatt S2 (altes Formblatt E112) von Ihrer Kasse anfordern.

Was ist zu tun, wenn Sie die Karte verlieren oder vergessen haben?

Wenn Sie die Karte vor der Abreise ins Ausland nicht beantragt oder nicht erhalten haben oder wenn Sie sie verloren haben, können Sie bei Ihrer nationalen Krankenversicherung einen vorläufigen Nachweis beantragen.  Der Nachweis gilt nur für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts.

Wie werden Ihnen die Kosten erstattet?

Sie können vor Ort in einer Zweigstelle der HKIV eine Erstattung beantragen.

Reichen Sie bei der Einrichtung Ihrer Wahl Ihre Karte ein, sowie das “Eigenes Anmeldeformular für den Besitzer einer Europäischen Krankenversicherungskarte“ und die Originalrechnungen (Belege für die in Anspruch genommene Behandlung).

Hinweis: Möglicherweise ist die Kostenerstattung in Belgien niedriger als in Ihrem eigenen Land (in Belgien werden die Kosten nicht in voller Höhe erstattet). Verlangen Sie dann eine Quittung, auf der steht, wie viel genau erstattet wird.  Mit dieser Quittung können Sie dann die Differenz bei Ihrer nationalen Krankenkasse beantragen.

Wenn Sie Ihre europäische Karte nicht benutzen, müssen Sie die Behandlungskosten zunächst in voller Höhe selbst vorstrecken und sich an Ihre Krankenversicherung wenden bei Ihrer Rückkehr, mit den Originalrechnungen und Bezahlungsbeweisen.

  • Sie sind nicht in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz versichert und möchten nach Belgien reisen?  Vielleicht hat Ihr Land ein Abkommen mit Belgien geschlossen.  Fordern Sie dann bei Ihrer Kranken- und Sozialversicherungskasse das Formblatt an, mit dem Ihr Anspruch auf ärztliche Behandlung gewährleistet wird.
  • Hat Ihr Land kein Abkommen mit Belgien für den Versicherungsschutz seiner Bürger geschlossen, die in Belgien Urlaub machen?  Wenn Sie für anfallende Arztkosten während Ihres Auslandsaufenthalts Versicherungsschutz genießen möchten, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen.