Ab dem 1. Januar 2020 ist die Verwendung des elektronischen Rezepts für die folgenden Ärzte vorgeschrieben:
- Hausärzte;
- Fachärzte;
- Zahnärzte;
- Geburtshelfer;
Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, so beispielsweise für Rezepte, die der Hausarzt bei einem Hausbesuch ausstellt, oder wenn der Hausarzt über 64 Jahre alt ist. Das elektronische Rezept ist bei Krankenhauspatienten ebenfalls noch nicht Pflicht.
Mit Papiernachweis?
Patienten erhalten in den meisten Fällen kein handschriftliches Rezept mehr, sondern einen Nachweis, dass ein elektronisches Rezept ausgestellt wurde.
Der verschreibende Arzt druckt eine Papierversion dieses „Nachweises des elektronischen Rezepts“ aus, den Sie dann Ihrem Apotheker vorlegen können, um Ihre Medikamente abzuholen.
Dadurch kann der Apotheker das elektronische Rezept auf dem Computer einsehen und ausführen.
Ohne Papiernachweis?
Ab September 2021 können Sie Ihre Medikamente in der Apotheke abholen, ohne den Papiernachweis des elektronischen Rezepts vorlegen zu müssen.
Sie können das elektronische Rezept dann direkt auf Ihrem Smartphone vorlegen (über verschiedene Apps – iOS/Android oder Webanwendung – z. B. www.mijngezondheid.belgie.be) oder der Apotheker kann über Ihren Personalausweis (e-ID) oder einen anderen Identifikationsnachweis (Nationalregisternummer) auf Ihre aktuellen Rezepte zugreifen.
Wünschen Sie dies nicht oder verfügen Sie nicht über die erforderliche Technologie, können Sie in der Apotheke jederzeit den Papiernachweis des Rezepts vorlegen.
Der verschreibende Arzt wird Sie über die entsprechenden Möglichkeiten informieren. Als Patient liegt die Entscheidung in Ihren Händen.
Die Vorteile?
Durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands haben Ärzte und Apotheker wieder mehr Zeit für eine gute Betreuung und Beratung der Patienten.
Die Abläufe sind schneller und es wird weniger Papier benötigt.
Und es besteht nicht mehr die Gefahr, ein Rezept zu verlieren, da es elektronisch verfügbar ist.