Jedes HKIV-Büro verfügt über einen medizinischen Dienst. Er beurteilt Ihre Arbeitsunfähigkeit und entscheidet, ob sie anerkannt wird und Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen haben. Er ist auch an das Wiedereingliederungsprogramm beteiligt.
Die Arbeitsunfähigkeit melden
Der medizinische Dienst verfolgt Ihre Arbeitsunfähigkeit. Jede Krankheit, die Sie an der Arbeit hindert, sollte daher unverzüglich gemeldet werden. Gemeinsam mit Ihrem Arzt füllen Sie daher das „Formular vertraulich“ aus.
Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie den medizinischen Dienst darüber informieren. Tun Sie dies so schnell wie möglich, denn Sie riskieren eine Geldstrafe!
Verfolgung
Der medizinische Dienst wird Ihre Akte weiterverfolgen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Während dem ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit werden Sie mehrmals von dem Vertrauensarzt eingeladen. Wenn Sie länger als ein Jahr arbeitsunfähig sind, werden Sie seltener einberufen. Ihr Krankheitsbild wird in jedem Fall berücksichtigt.
Bringen Sie immer alle relevanten medizinischen Unterlagen mit.
Wenn die Einladung für Sie nicht durchführbar ist, wenden Sie sich vorher an Ihren medizinischen Dienst. Wenn Sie nicht erscheinen, werden Ihre Leistungen ausgesetzt. Eine Aussetzung kann nur durch einen triftigen Grund aufgehoben werden.
Sie können auch per E-Mail oder Telefon kontaktiert werden.
Der Vertrauensarzt oder ein medizinischer Assistent kann auch einen Besuch bei Ihnen zu Hause abstatten. Eine solche gezielte und unangekündigte Kontrolle wird auf Antrag des LIKIV durchgeführt.
Wiedereingliederung
Nach 10 Wochen der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie einen Fragebogen. Sie müssen den Fragebogen ausfüllen. Andernfalls kann es zu einer obligatorischen Einladung kommen.
Neben der Beurteilung Ihres Gesundheitszustands wird der Vertrauensarzt auch Ihre Fähigkeit zur Rückkehr an den Arbeitsplatz beurteilen. Gemeinsam kann ein Aktionsplan erstellt oder eine Überweisung an den Wiedereingliederungskoordinator vorgenommen werden. Der Aktionsplan kann die (teilzeitliche) Wiederaufnahme der Arbeit, eine Schulung oder eine Überweisung an einen Arbeitsvermittlungsdienst,... beinhalten.
Wenn der Sprung zur regulären Arbeit zu groß ist, kann eine Freiwilligentätigkeit eine Lösung sein. Melden Sie uns Ihre Pläne jedes Mal, bevor Sie eine Arbeit aufnehmen.
Zusätzliche Aufgaben
Neben der Arbeitsunfähigkeit bearbeitet der medizinische Dienst auch Anträge auf geplante medizinische Versorgung im Ausland, Anträge auf Intervention durch das Besondere Solidaritätsfonds und Anträge auf Intervention im Gesundheitswesen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Wenden Sie sich immer im Voraus an Ihren medizinischen Dienst, wenn Sie arbeitsunfähig sind und reisen oder Ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten oder spezielle Fragen haben.