Was verstehen wir unter „erhöhte Kostenbeteiligung“?
Die erhöhte Kostenbeteiligung der Versicherung eröffnet das Recht auf eine höhere Erstattung Ihrer Kosten für medizinische Leistungen. Konsultationen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte sind für Personen, die Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung haben, kostengünstiger.
Beispiel : Sie zahlen 36,74 EUR für eine Konsultation beim Kardiologen (Herzspezialisten). Sie erhalten eine Erstattung von 34,08 EUR, wenn Sie Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung haben. Ohne erhöhte Kostenbeteiligung erhalten Sie 24,17 EUR.
Dieser Anspruch ist für Personen mit geringem Einkommen bestimmt.
Was sind die Vorteile?
- Soziale Höchstrechnung
- Niedriger Beitrag für die „Vlaamse Zorgverzekering“ (nur in Flandern).
Die erhöhte Kostenbeteiligung bietet in manchen Fällen auch weitere Vorteile, nebst der Krankenversicherung.
- Niedrigere Gemeindesteuer;
- Niedrigere Tarife für öffentliche Verkehrsmittel.
Richten Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verkehrsgesellschaft um die Bedingungen zu erfahren.
Die automatische erhöhte Kostenbeteiligung
Alle nachstehenden Personen haben automatisch Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung. Sie müssen also nichts selbst unternehmen.
Für Berechtigte und ihre Personen zu Lasten mit :
- einem Eingliederungseinkommen oder einer ähnlichen Unterstützung (für 3 aufeinanderfolgende Monate);
- Behindertenhilfe, die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit gewährt wird;
- von der Region Wallonien oder der Region Brüssel-Hauptstadt gewährtem Pflegegeld für Senioren;
- Pflegegeld für abhängige Senioren, das von der Flämischen Gemeinschaft gewährt wird;
- der Einkommensgarantie für Betagte;
Dasselbe gilt für:
- Kinder mit einer erkannten körperlichen oder geistigen Behinderung zu wenigstens 66%;
- unbegleitete minderjährige Fremde (UMF);
- Waisen von Vater und Mutter.
Ich habe niedrige Einkommen, kann ich die erhöhte Kostenbeteiligung beantragen?
Sie können, auf Grund der Prüfung Ihrer Haushaltseinkommen, Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung haben, unter folgenden Bedingungen:
Sie sind:
- Rentner(in)
- Invalide,
- in kontrollierter Arbeitslosigkeit oder in Arbeitsunfähigkeit seit mindestens 3 Monaten;
- Behinderte(r)
- Selbstständige(r) mit klassischen Überbrückungsrechten für mindestens 1 Quartal;
- eine Ein-Elternteil-Familie
- Sie sind in die proaktive Kontrolle einbezogen (diese Kontrolle besteht aus einem Datenaustausch zwischen staatlichen Einrichtungen, um diejenigen zu ermitteln, die möglicherweise Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung haben). Wenn dies der Fall ist, wird die HKIV Sie kontaktieren.
- Sie haben Anspruch auf das Pflegegeld für Senioren, das von der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt wird.
Sie haben nur Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung wenn das aktuelle Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts niedriger ist als 27.550,86 EUR, erhöht um 5.100,42 EUR pro Person die zu Ihrem Haushalt gehört.
Beispiel: Wenn Sie am 6. Juni 2024 einen Antrag einreichen, werden Ihre Einkommen ab Mai 2024 berücksichtigt (derzeitige Einkommen)
Sie befinden sich nicht in einer der oben stehenden Situationen, haben aber ein niedriges Einkommen?
Sie können einen Antrag einreichen?
Sie haben nur Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung wenn das Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts im Jahre vor der Antragstellung niedriger ist als 25.630,67 EUR, erhöht um 4.744,94 EUR pro Person die zu Ihrem Haushalt gehört.
Beispiel: Sie reichen am 3. März 2024 einen Antrag ein. Reichen Sie zugleich eine Übersicht Ihrer Einkünfte für das ganze Jahr 2023 ein.
Wenden Sie sich an Ihrem HKIV-Büro um einen Antrag einzureichen.
Welche Haushaltseinkommen werden berücksichtigt?
- Erwerbseinkünfte;
- Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Vermögen;
- Rente, Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Invalidität, Arbeitslosenunterstützung, Unterhaltsgeld, …
Achtung: Auch ausländische Einkünfte müssen erwähnt werden.
Legen Sie auch für dieses Einkommen die erforderlichen Belege vor (Lohnzettel, letzter Steuerbescheid usw.).
Verfahren zur Gewährung der erhöhten Kostenbeteiligung auf Initiative der Krankenkassen (neu ab 1/10/2024)
Die Krankenkassen können die Initiative ergreifen, um den Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung zu gewähren:
Welches Zielpublikum?
Alleinstehende Personen, die:
- seit mindestens 3 Monaten arbeitsunfähig sind;
- seit mindestens 3 Monaten vollkontrolliert arbeitslos sind;
- Invalide sind.
Wie läuft das Zuteilungsverfahren auf Initiative des Versicherungsträgers ab?
Die HKIV führt eine Einkommensprüfung durch, indem sie verschiedene anerkannte Datenbanken konsultiert.
Dann wird das Einkommen berechnet.
Dieser Betrag wird mit dem Höchstbetrag verglichen, der am Tag der Überprüfung für Alleinstehende gilt.
Wird der Höchstbetrag nicht überschritten, beginnt der Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung am 1. Tag des Kontrollmonats.
Beispiel: Wenn die Überprüfung am 15. Dezember 2024 positiv ausfällt, beginnt der Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung am 1. Dezember 2024.
Was geschieht, wenn Sie die Voraussetzungen für diese automatische Vergabe erfüllen?
Die HKIV wird Sie schriftlich benachrichtigen. Im Gegenzug bitten wir Sie um einige zusätzliche Angaben zu Ihrem Einkommen (Einkommen aus dem Ausland, Unterhaltszahlungen usw.).
Wie geht es weiter?
Wie bei allen Empfängern der erhöhten Kostenbeteiligung werden sowohl die Haushaltszusammensetzung als auch das Einkommen weiter überprüft.
Diese Kontrolle kann jedoch die Einstellung Ihrer Rechte auf die erhöhte Kostenbeteiligung zur Folge haben.
Weitere Infos?
Möchten Sie weitere Informationen über die erhöhte Kostenbeteiligung, die traditionellen Bewilligungsbedingungen, das neue Verfahren auf Initiative der Versicherungsträger und die verschiedenen Kontrollen, die bei den Akten durchgeführt werden?
Stellen Sie Ihre Fragen bei Ihrem HKIV-Büro.