Es gibt 2 Möglichkeiten, um den Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung zu erhalten:
- entweder automatisch auf der Grundlage einer Sozialleistung (3 Monaten ÖSHZ, Behindertenbeihilfe, Altenhilfe usw.)
- oder auf der Grundlage einer Einkommensprüfung.
Neu
Ab dem 1. Oktober 2024 können die Versicherungsträger den Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung auf eigene Initiative für eine Zielgruppe gewähren, nachdem sie die Datenbanken der verschiedenen öffentlichen Einrichtungen konsultiert haben.
Wer gehört zu dieser Zielgruppe?
Alleinstehende Personen, die:
- seit mindestens 3 Monaten kontrolliert arbeitslos sind (dies gilt nicht für Personen, die eine Unternehmenszulage erhalten, teilzeitlich oder vorübergehend arbeitslos sind oder eine Berufspause einlegen);
- sich in Invalidität befinden.
Alleinstehende?
Auf der Grundlage des Nationalregisters natürlicher Personen muss der Berechtigte allein oder ausschließlich mit einem oder mehreren verwandten Kindern bis zum zweiten Grad (Kinder, Enkelkinder, Brüder und/oder Schwestern) zusammenleben.
Direkte Zuteilung durch die HKIV?
Jeden Monat wird geprüft, ob es Ausschlusskriterien gibt (z. B. Besitz einer Zweitwohnung, im Rentenkataster eingetragenes Einkommen oder Bezug einer Abbruch- oder Einschaltentschädigung).
Dann wird das Einkommen berechnet. Kurz gesagt wird das Arbeitslosengeld oder die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitsrente zum indexierten Betrag des Katastereinkommens der Wohnung nach der Immunisierung addiert, wobei die Anzahl der Personen in der Familie berücksichtigt wird.
Dieser Betrag wird mit dem Höchstbetrag verglichen, der am Tag der Überprüfung für Alleinstehende gilt.
Wird der Höchstbetrag nicht überschritten, beginnt der Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung am 1. Tag des Kontrollmonats.
Beispiel: Wenn die Überprüfung am 15. Dezember 2024 positiv ausfällt, beginnt der Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung am 1. Dezember 2024.
Trifft dies auf Sie zu?
Die HKIV wird Sie schriftlich benachrichtigen. Sie können diesen Anspruch innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Eröffnung des Anspruchs auf die erhöhte Kostenbeteiligung ablehnen. Diese Ablehnung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Wie geht es weiter?
Wie bei allen Empfängern der erhöhten Kostenbeteiligung auf Grund der Einkommensprüfung, werden sowohl die Haushaltszusammensetzung als auch das Einkommen überprüft, insbesondere durch den Austausch von Informationen mit der Steuerverwaltung.
Weitere Infos?
Möchten Sie weitere Informationen über die erhöhte Kostenbeteiligung, die traditionellen Bewilligungsbedingungen, das neue Verfahren auf Initiative der Versicherungsträger und die verschiedenen Kontrollen, die bei den Akten durchgeführt werden? Zögern Sie nicht, sich zu diesem Zweck an Ihren Regionaldienst zu wenden.