Kostenlos zum Arzt?

Doktersvisite

In Belgien haben fast 649.000 Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung (EK). Das ist 1 von 5 Jugendlichen! Diejenigen, die Anspruch auf die EK haben, müssen weniger aus eigener Tasche für die Behandlung bezahlen, was als Selbstbeteiligung bezeichnet wird.

Ihr Alter sollte jedoch kein Grund sein, ihre Gesundheit zu vernachlässigen. Daher können sie seit dem 1. Oktober einen Allgemeinmediziner oder Facharzt aufsuchen, ohne Honorar oder Selbstbeteiligung zu zahlen.

Bedingungen?

Diese kostenlose medizinische Hilfe ist an drei Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind jünger als 25 Jahre;
  • Sie profitieren von der EK;
  • Sie haben eine Allgemeine Medizinische Akte (AMA) bei Ihrem Hausarzt.

Zuschläge?

Sie müssen nur dann nichts bezahlen, wenn der Arzt ein Kassenarzt ist. In diesem Fall verpflichtete er sich, das vorgesehene Honorar einzuhalten. Wenn er nicht Kassenarzt ist, kann er zusätzliche Kosten verlangen, die nicht erstattet werden. Sie müssen diese Zuschläge daher selbst bezahlen, auch wenn Sie die Bedingungen erfüllen.    
Kassenärztlich oder nicht?

Fragen Sie daher bei der Terminvereinbarung, ob der Arzt einen Kassenvertrag hat.  Er ist verpflichtet, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

Achtung, einige Ärzte können „teilweise“ kassenvertragsgebunden sein. Das bedeutet, dass sie sich in bestimmten Situationen und an bestimmten Orten an die Honorare halten, z. B. tagsüber im Krankenhaus und in anderen Momenten nicht, z. B. in ihrer Privatpraxis.

Wie funktioniert das?

Diese Neuerung gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte.

  • Für eine Konsultation in der Praxis eines Allgemeinmediziners: Als EK-Patient kommen Sie automatisch in den Genuss der „Drittzahlerregelung“ (tiers payant). Die HKIV bezahlt dann direkt den Arzt, so dass Sie kein Geld vorstrecken müssen.
  • Für einen Hausbesuch Ihres Hausarztes oder eine Konsultation bei einem Facharzt: Die Drittzahlerregelung ist nicht obligatorisch, aber Sie können sie beantragen. Der Arzt entscheidet, ob er den Antrag annimmt oder nicht.