Transparenz Ihrer Gesundheitskosten

Transparantie zorgkosten

Zögern Sie manchmal, einen Pflegeleister zu konsultieren, weil Sie Angst vor den anfallenden Kosten haben? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Einige Pflegeleister sind bereits verpflichtet, die Sätze ihrer am häufigsten erstattungsfähigen Pflegeleistungen mitzuteilen.

Welche Pflegeleister?

Derzeit müssen nur Pflegeleister mit den folgenden Fachrichtungen ihre Preise angeben: 

  • Akustiker; 
  • Bandagisten; 
  • Zahnärzte (allgemeine, Kieferorthopäden Parodontologen);  
  • Krankenpfleger; 
  • Physiotherapeuten; 
  • Logopäden; 
  • Optiker; 
  • Orthopäden; 
  • Apotheker; 
  • Hebammen.

Andere Disziplinen werden bald hinzukommen. Wir werden dies mitteilen, sobald es soweit ist.

Welche Informationen?

  • Der Pflegeleister muss Ihnen die folgenden Informationen deutlich und lesbar mitteilen:
  • Allgemeine Informationen des Gesundheitsdienstleisters
  • Den Konventionsstatus (vollständig, teilweise und wann konventioniert oder nicht)
  • Der Gesamtbetrag pro Leistung mit Details: 
    • der Zuschuss der HKIV,
    • der Eigenanteil (was Sie selbst zahlen),
    • gegebenenfalls der Höchstzuschlag (den Sie zahlen).

Wenn der Gesundheitsdienstleister in einem Gesundheitszentrum arbeitet: die Kosten der Dienstleistungen als Teil des Pauschalbetrags

Wo finde ich diese Beträge?

Die Gesundheitsdienstleister müssen die gängigsten Tarife auf Plakaten oder Bildschirmen aushängen. Sie finden diese Plakate oder Bildschirme in den Räumlichkeiten, in denen der Gesundheitsdienstleister arbeitet (Wartezimmer, Kabinett).

Darüber hinaus kann der Gesundheitsdienstleister diese Informationen auch online veröffentlichen, wenn er über eine Website oder eine Internetseite verfügt (dies entbindet den Gesundheitsdienstleister jedoch nicht von der Verpflichtung, die Informationen vor Ort anzubringen).

Keine Tarife ausgehängt?

Ein Gesundheitsdienstleister, der diese Informationen nicht aushängt, kann keinen Zuschlag anrechnen, auch wenn er nur teilweise oder gar nicht konventioniert ist.

Wer ist konventioniert?

Auf der Website www.hkiv.be finden Sie einen Link zu einer Suchmaschine, mit der Sie herausfinden können, ob Ihr Gesundheitsdienstleister die Konvention einhält oder nicht. Die Suche ist nach Name, Gemeinde oder Fachgebiet möglich.

Einen Kostenvoranschlag erhalten?

Bandagisten, Orthopäden, Chirurgen und Implantatanbieter müssen Ihnen einen Kostenvoranschlag vorlegen. Bei Bandagisten, Orthopäden und Audiologen müssen Sie sogar einen Kostenvoranschlag unterschreiben, um zu bestätigen, dass Sie sich der Kosten, die auf Sie zukommen, bewusst sind.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zur Aufhängepflicht oder zum Kostenvoranschlag? Haben Sie Fragen zu einer Rechnung? Setzen Sie sich mit Ihrer HKIV-Geschäftsstelle in Verbindung.

Alle Kontaktdaten unserer Büros finden Sie auf www.hkiv.be.