
Ein Besuch beim Arzt endet manchmal mit der Verschreibung von Medikamenten. Anschließend müssen Sie die Medikamente bei Ihrem Apotheker abholen, um mit Ihrer Behandlung zu beginnen ... Diese Vorgehensweise ist Ihnen gut bekannt. Sie werden jedoch feststellen, dass in diesem Bereich neue Regelungen eingeführt wurden (oder eingeführt werden). Hier finden Sie einige Erläuterungen.
Gültigkeit des Rezepts
Seit dem 1. November haben die Rezepte für Medikamente eine begrenzte Gültigkeit. Wenn der verschreibende Arzt keine anderen Angaben macht, haben Sie 3 Monate um Ihre Medikamente abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Apotheker Ihnen diese nicht mehr liefern...
Die Frist beginnt mit dem Datum der Verschreibung und beträgt standardmäßig 3 Monate. Der verschreibende Arzt kann nach eigenem Ermessen eine kürzere oder längere Frist angeben. Diese Frist ist also ausdrücklich auf dem Rezept angegeben.
Elektronisches Rezept
Ab 1. Januar 2020 werden die Rezepte für Medikamente in elektronischer Form ausgestellt. Der verschreibende Arzt verschlüsselt sein Rezept in einem Computersystem, wo der Apotheker es aufrufen kann, wenn Sie es vor Ort in seiner Apotheke einlösen.
Vorübergehend stellt Ihnen Ihr Arzt auch einen Nachweis über das Rezept auf Papier aus. Dieses Dokument dient eher zu Informationszwecken, denn der Apotheker kann nur die Informationen nutzen, die über das Computersystem übermittelt werden. Er kann also eventuelle Anmerkungen auf diesem Rezeptnachweis nicht berücksichtigen.
Es gibt einige Ausnahmen, in denen eine Medikamentenverschreibung noch auf Papier erfolgen kann:
- wenn das Rezept außerhalb der Arztpraxis ausgestellt wird (Hausbesuch, ...);
- wenn ein elektronisches Rezept nicht möglich ist (höhere Gewalt);
- wenn Sie das Rezept außerhalb von Belgien einlösen möchten.
Wenden Sie sich hierfür am besten an Ihren Arzt.