Krankengymnastik-Behandlungen

Ihre Zuzahlung wird zu den Krankengymnastikleistungen nicht mehr auf Grundlage eines Prozentsatzes des Honorars berechnet. Dies ist jetzt ein Festbetrag: also einfacher und klarer für alle!

3 Kategorien für Krankengymnastik-Behandlungen

Zum Bestimmen des von Ihnen nach der Rückerstattung zu tragenden Restbetrags werden die Krankengymnastikleistungen in 3 große Kategorien unterteilt:

  • Leistungen für schwere Krankheiten
  • Verstärkte Leistungen für chronische und ausgeprägte Krankheiten
  • Leistungen für andere Gegebenheiten

Die beiden ersten Leistungskategorien betreffen eine Reihe an Gegebenheiten, bei denen die Behandlung viel Krankengymnastik beinhaltet (zum Beispiel postoperative Pflege).

Die dritte Kategorie betrifft die häufigsten Gegebenheiten (maximal 18 Stunden je Krankheit).

Zu diesen 3 Kategorien kommt Folgendes hinzu: 

  • Leistungen von 15 bis 20 Minuten bei allen Kategorien zusammengenommen
  • Spezifische Leistungen für „Palliativpatienten zu Hause“ und „schriftliche Berichte“

Was müssen Sie zahlen? 

Es gibt eine Unterscheidung dahingehend, ob Sie ein Empfänger der Erhöhte Beteiligung (EB) sind oder nicht. An dieser Stelle folgen die Beträge Ihrer Zuzahlung.

Kategorien  Mit EB Ohne EB
Übliche Krankheiten 2,50 EUR 6,25 EUR
Leistungen für schwere Krankheiten 1,50 EUR 4 EUR
Leistungen für chronische und ausgeprägte Krankheiten 2 EUR 5,50 EUR
Leistungen von 15 bis 20 Minuten 1 EUR 2 EUR
Palliativ + schriftliche Berichte 0 EUR 0 EUR

Kassenärztlich oder nicht?

Ist die Krankengymnastik kassenärztlich und werden bei ihr die offiziellen Preise eingehalten? Diese Frage ist für Versicherte wichtig, die keine Empfänger der Erhöhte Beteiligung (EB) sind. Für sie fällt die Rückerstattung um etwa 25 % geringer aus, wenn sie eine nicht kassenärztliche Krankengymnastik in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird ihre Zuzahlung höher als jene ausfallen, die in der Tabelle angegeben ist. Für EB-Versicherte macht es keinen Unterschied, ob der Dienstleister kassenärztlich ist oder nicht.

Ihre Zuschläge

Zusätzlich zu Ihrer Zuzahlung könnte es sein, dass Sie auch nicht erstattungsfähige Zuschläge zahlen müssen:

  • Wenn die Krankengymnastik nicht kassenärztlich ist (bei ihr werden nicht die offiziellen Preise eingehalten). 
  • Wenn die Stunden auf Ihre Anfrage hin vor 8 Uhr oder nach 19 Uhr sowie am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt werden.
  • Für alle Stunden, die die für die Krankheit genehmigte Stundenanzahl überschreiten. 
     

Conventionné ou non?

Le kiné est-il conventionné et respecte-t-il les tarifs officiels? Cette question est importante pour les assurés qui ne sont pas bénéficiaires de l’intervention majorée (IM). Pour eux, le remboursement sera inférieur de 25% s’ils recourent à un kiné non conventionné. Dans ce cas, leur intervention personnelle sera plus élevée que celle indiquée dans le tableau. Pour les assurés IM, il n’y a pas de différence que le prestataire soit ou non conventionné.

Des suppléments à votre charge

En plus de votre intervention personnelle, vous pourriez également devoir payer des suppléments non remboursables:

  • si le kiné n’est pas conventionné (il ne respecte pas les tarifs officiels);
  • si les séances sont effectuées à votre demande avant 8h ou  après 19h ainsi que le week-end ou les jours fériés;
  • pour toutes les séances dépassant le nombre de séance autorisé par pathologie.