Erstattung Logopädie
Logopädie wird zurzeit erstattet bei Sprach- und Sprechstörungen, die hauptsächlich bei der Erwerbung der Sprache und dem Lernprozess, bei Stimmproblemen und Hörstörungen auftreten. Sowohl Kinder als auch Erwachsene und ältere Personen haben Anrecht auf eine Erstattung.
Erstattungsbeträge
Typ Sitzung | Sie zahlen | Normalversicherte(r) | Erhöhte Kostenbeteiligung |
---|---|---|---|
Individuelle Sitzung von 30 Minuten | 36,14 EUR | 30,64 EUR | 34,14 EUR |
Individuelle Sitzung von 60 Minuten | 72,59 EUR | 61,59 EUR | 68,09 EUR |
Entwicklungsbilanz | 51,50 EUR | 40,50 EUR | 47,00 EUR |
Ausgangsbilanz | 42,75 EUR | 35,25 EUR | 39,75 EUR |
*Tarife gültig für 1/1/2024
Wie erhalten Sie eine Erstattung?
1. Suchen Sie einen Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Pädiatrie oder interne Heilkunde auf und beantragen Sie eine Verordnung für eine Logopädiebehandlung.
2. Suchen Sie anschließend einen Logopäden auf. Bitten Sie ihn/sie, das Antragsformular (“Anlage 1” genannt) auszustellen. Das Formular muss von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Sie benötigen ebenfalls eine logopädische Ausgangsbilanz oder einen Bericht vom Logopäden.
Achtung: Sie haben nur Anrecht auf die Erstattung der Sitzungen, wenn die Behandlung innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Bilanz begonnen wurde.
3. Setzen Sie sich mit dem Vertrauensarzt Ihres Regionaldienstes in Verbindung. Übergeben Sie ihm innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer ersten Behandlung die medizinische Verordnung, das Antragsformular und die Logopädiebilanz.
4. Der Vertrauensarzt übermittelt Ihnen seine Entscheidung (Genehmigung oder Ablehnung).
Wie lange wird die Erstattung genehmigt?
Ihr Vertrauensarzt gibt Ihnen seine Genehmigung für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten. Diese Genehmigung kann nur einmal verlängert werden*. Nach einer Behandlung van 24 Monaten, ist keine einzige Rückzahlung mehr möglich.
Seit dem 1. April 2017 werden weniger Sitzungen für einen ersten Antrag erstattet. Auch wurde eine neue Krankheit hinzugefügt ("G-Locked-in Syndrom).
Ausnahmen:
- Für die Berechtigten, die an Aphasie leiden, können 288 Behandlungssitzungen über 4 Jahre verteilt werden.
- Für die Berechtigten mit chronischen Sprachstörungen, Hörproblemen und/oder Dysphasie darf die Behandlung nach einem ununterbrochenen Zeitraum von 2 Jahren verlängert werden.
- Für das Locked-in Syndrom gilt für einen ersten Antrag höchstens eine Genehmigung für ein Jahr von 150 Sitzungen. Danach gibt es 100 Sitzungen pro Genehmigung, und die Zahl der Verlängerungen ist unbegrenzt.
Um eine Verlängerung zu erhalten, muss die Entwicklungsbilanz des Logopäden, die eine Verlängerung voraussetzt, durch eine Verordnung des Fach- oder Hausarztes bestätigt werden.
Logopädiebehandlung
Die Logopädiesitzungen werden als Sitzungen von 30 oder 60 Minuten angeboten (Aphasie, Stottern, Legasthenie, Dysorthographie, Dyskalkulie). Eine Behandlung von wöchentlich höchstens 2 mal 30 Minuten ist möglich für Legasthenie, Dysorthographie oder Dyskalkulie. Sie können an verschiedenen Stellen angeordnet werden, wie in der Schule, zu Hause oder im Krankenhaus. Es können kollektive oder individuelle Sitzungen sein.
Achtung: Kinder unter 10 Jahren haben ab 2013 kein Anrecht mehr auf die Erstattung von Sitzungen von 60 Minuten. (Sie haben wohl noch Anrecht auf die Erstattung von Sitzungen von 30 Minuten).