Wiedereröffnung unserer Büros
Wir freuen uns, Sie wieder persönlich begrüßen zu können. Unter der Rubrik "Unsere Büros“, können Sie die genauen Öffnungszeiten unserer Büros finden.
Den 11. und den 15. November sind unsere Schalter geschlossen!
Wir freuen uns, Sie wieder persönlich begrüßen zu können. Unter der Rubrik "Unsere Büros“, können Sie die genauen Öffnungszeiten unserer Büros finden.
Wenn Sie heute Anspruch auf eine erhöhte Beteiligung (EB) haben, haben Sie vom 01.02. bis einschließlich 31.12.2021 Anspruch auf den Sozialtarif für Strom und Erdgas.
Der Sozialtarif wird automatisch gewährt: Sie müssen nichts tun! Die SPF Économie teilt dem Stromanbieter alle 3 Monate mit, welche Kunden Anspruch auf den Sozialtarif haben.
In der Praxis wird der Stromanbieter zum ersten Mal im Mai 2021 über Ihren Anspruch informiert. Sie sehen also den Unterschied auf Ihrer Rechnung erst ab Mai!
Arbeitet Ihr Hausarzt, der Ihre Allgemeine Medizinische Akte verwaltet, in einer Gemeinschaftspraxis?
Dann haben auch die anderen genehmigten Ärzte derselben Gemeinschaftspraxis ein Recht auf Zugang zu Ihren EDV-Gesundheitsdaten, um eine bessere Kontinuität Ihrer Pflege versichern zu können.
Bei der Eröffnung Ihrer AMA hat Ihr Hausarzt den Beweis einer therapeutischen Beziehung mit Ihnen erbracht.
Die sanitäre Krise veranlasst uns leider dazu, den Zugang zu unseren Büros zu beschränken.
Unsere Schalter sind nur zugänglich nach Verabredung. Rufen Sie also immer zuerst Ihren Regionaldienst an.
Sie erhalten eine ergänzende primäre Unfähigkeitsentschädigung, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Sie sind frühestens ab dem 1. März 2020 (nicht vorher) als arbeitsunfähig anerkannt.
Sie sind durch einen Arbeitsvertrag oder Gleichgestelltes gebunden.
Ihr Brutto-Tageslohn beträgt weniger als 132,9990 EUR (wenn Sie z.B. einen festen Monatslohn erhalten, dann wird Ihr Brutto-Monatslohn durch 26 geteilt).
Angesichts der starken Zunahme der Corona-Infizierten, trifft die HKIV auch strengere Maßnahmen für den Zugang zu den Wartezimmern und Schaltern.
Neue Öffnungszeiten gelten ab Donnerstag, 22. Oktober.
Konsultieren Sie sie auf unserer Website:
https://www.caami-hziv.fgov.be/de/map
Über unsere Website können Sie bestimmte Angelegenheiten direkt online regeln.
Die myHKIVAnwendung gibt Ihnen insbesondere die Möglichkeit, die Nummer des Kontos, auf das die HKIV Ihre Behandlungskosten erstatten soll, mitzuteilen, zu prüfen oder zu ändern.
Sie finden die myHKIV-Anwendung unter der Rubrik „HKIV-online“ auf unserer Website.
Ab dem 1. Juli werden die Schalter unserer Regionaldienste nach unserem neuen Sommer-Stundenplan eröffnet.
Sie brauchen also keine Verabredung mehr um uns besuchen zu können (mit Ausnahme unserer Büros in Namur und Antwerpen).
Prüfen Sie immer unsere Öffnungszeiten im Internet, bevor Sie sich auf dem Weg machen: https://www.caami-hziv.fgov.be/de/map
Beachten Sie die aufgeführten Ausnahmen (unter den Fahrplänen).
Der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) geht voran. Wir unterscheiden zwei wichtige Zeiträume:
Übergangszeitraum in dem das VK kein Teil mehr ist der Europäischen Union (EU). Die europäische Gesetzgebung zur Sozialversicherung gilt jedoch nach wie vor. Die Lage der belgischen Bürger im VK oder der britischen Bürger in Belgien ändert sich nicht.
Die europäische Gesetzgebung gilt nicht mehr. Fortsetzung folgt.
Eine neue Nummer unserer Zeitschrift ist erschienen.
Unsere Büros werden zum Jahreswechsel einige Tage lang geschlossen sein.
Konkret geht es dabei um den Zeitraum von Dienstag, 24. Dezember 2019 (ab 12U.) bis Mittwoch, 1. Januar 2020.
Ab dem 2. Januar 2020 stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt schöne Feiertage!